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Zuerst haben sich die Tuchscherer der ernestinischen Lande zu einer Innung vereinigt, der am 15. März 1545 durch Kurfürst Friedrich[1] eine Ordnung gegeben wurde. Die politische Umgestaltung der sächsischen Lande durch den unglücklichen Ausgang des schmalkaldischen Krieges trennte die damals verbundenen Orte, führte aber umgekehrt einen Anschluß derjenigen unter ihnen, die zu dem neuen Kurfürstentum Sachsen unter Moritz gekommen waren, an die Tuchscherer der alten albertinischen Länder herbei. Streitigkeiten infolge der Widerspenstigkeit der Gesellen, Anmaßungen der


  1. Sie ist in einem Druckeremplar im HStA Conf. CLXVII. 1602 und 1603 zwischen Bl. 31 und 32 der Ordnung von 1602 eingeheftet.