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weil die vier, wie auch die Schlosser betonen, kein Meisterstück gemacht hätten, also noch Gesellen wären, und „wegen des Vortheils, welchen die Vhrmacher und deren Gesellen des geschenkten Handwergks halben, wann Sie mit den Schlossern in communione verbleiben, zu gewartten“[1]; er billigt aber den Ratsvorschlag, daß die vier Kleinuhrmacher zwar, „soviel die (übrigen) Handwerksgebräuche und Förderung der Gesellen hin und wieder im Reich betrifft“, bei den Schlossern bleiben, ihre neuen Artikel aber der alten Ordnung „inseriren“ lassen sollen. Die Kleinuhrmacher sind damit nicht zufrieden[2]. Auf ihr Versprechen, das Meisterstück gemäß ihrer neuen Ordnung zu machen, wenn ihre Innung aufgerichtet sei, und nachdem die Schlosser selbst, wahrscheinlich des langen Haders müde, der Absonderung zugestimmt hatten, erhalten sie wirklich[3] am 15. Januar 1657 von dem neuen Kurfürsten die Erlaubnis, Innungsartikel „mit Unsern und dieser Kunst erfahrnen Meistern aufzusetzen“ und einzusenden und eine eigene Zunft zu bilden. Doch wird ihnen die Bedingung gestellt, daß die Kleinuhrmacher, die bisher der Schlosserinnung angehört haben, entweder darin verbleiben oder ohne Entgelt, sowie ohne neues Meisterstück in die neue Innung sich begeben dürfen, während diejenigen, welche diese Innung aufrichten, das Bürgerrecht gewinnen und, wie sie versprochen hatten, ihr Meisterstück selbst fertigen und „dieser Kunst berühmten Meistern aufweisen und deren Erkenntnis darüber leiden sollen, damit alle Stümperei verhütet werde.“ Doch erst 11 Jahre später, am 9. März 1668, werden die neuen Artikel nach „viel Konferenzen, Verhören und Berichten“[4], und nachdem der Rat sie wegen „dunkler und unförmlicher“ Stellen verbessert hatte, vom Kurfürsten bestätigt und damit wird die neue Innung ins Leben gerufen. Meisterstücke haben indes nicht alle diese[5] Kleinuhrmacher gefertigt; wenigstens sind in dem Meisterbuch der Innung[6] nur zwei von ihnen, Hillius


  1. Die Schlosser hatten angegeben, die Uhrm. seien zu wenig, so daß ihre Gesellen ohne die Schlosserinnung kein „Geschenke“ bekommen würden, überhaupt auf ihren Reisen nicht gefördert werden könnten. In allen Städten des Kurf. Sachsens seien die Kleinuhrm. in der Schlosserinnung.
  2. Drechsler wird sogar in „bürgerlichen Gehorsam“ gelegt, weil er immer wieder Uhren aushängt und das Handw. treibt.
  3. HStA Joh. Frauenpreißen etc. 1679. Loc. 13927.
  4. Ebenda.
  5. Es war unterdes noch ein fünfter, Peter Grube, hinzugekommen.
  6. Innungslade der Dresdner Uhrmacherinnung.