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Auf Grund dieser Dresdner Ratsordnung wurde von 39 Städten eine neue Landordnung ausgearbeitet, ohne daß dabei jener alten Landordnung gedacht würde. Sie ist am 23. September 1567 von Kurfürst August[1], weiter von Christian I., dessen Konfirmation in den späteren erwähnt ist, aber nicht gefunden wurde, am 5. Juni 1602 von Christian II.[2], am 21. Januar 1614 (wörtlich gleich der von 1602) von Johann Georg I. bestätigt. Aus den Artikeln von 1614 mußte ein auf Bitten der Meister hereingekommener Absatz über das tägliche Feilhalten auf dem Markte nachträglich am 26. Oktober 1614 wieder gestrichen werden, weil er gegen einen rechtskräftig gewordenen früheren, entgegenstehenden Ratsabschied verstieß[3]. Am 31. August 1653 genehmigte der Rat einen am 21. August von den zur Dresdner Lade gehörigen Meistern beschlossenen Artikel, der die ersten Vergünstigungen für die Söhne der genannten Meister und für die Gesellen einführte, die deren Töchter oder Witwen heirateten[4]. Weitere Bestätigungen der Innungsordnung selbst erfolgten am 2. Juni 1662 von Johann Georg II.[5], am 14. Juli 1685 von Johann Georg III.[6] und am 13. Januar 1713 von Friedrich August I.[7].

Die Ordnung der Hutmacher, die, wegen Irrungen zwischen Meistern und Gesellen aufgestellt, von Herzog Georg am 31. Mai 1534[8] konfirmiert wurde, kann nach der erwähnten Ratseingabe von 1527 mit ziemlicher Sicherheit als die erste angesehen werden. Wenn aber die „Hüter“ zu Dresden 1455[9] einen Hutmacher an der Ausübung seines Handwerks verhindern, weil er, infolge seiner Armut, noch nicht Bürgerrecht erworben hatte, so verrät dieser Zwang, den das Handwerk gegen einen einzelnen Meister ausübt, unbedingt schon eine festere zunftmäßige Vereinigung. Die zweite Ordnung vom 2. Februar 1547[10] trägt Ratskonfirmation. Die nächste, zugleich letzte unseres Zeitraumes, aus gleichem Grunde wie die erste


  1. a. J. Bl. 177–189 und HStA Conf. CLX. 1567–1573. Bl. 52 flg.
  2. HStA Conf. CLXVIII. Bl. 1–12: Original.
  3. JI. Bl. 257–266 und HStA Conf. CLXXV. 1614 und 1615. Bl. 1–12, 15 flg.
  4. JI. Bl. 266b–272.
  5. HStA Conf. CCX. 1685–1687. Bl. 55 flg.; am 8. März 1658 hatten die Meister von 29 Städten um Erneuerung und Verbesserung der alten Artikel gebeten.
  6. Ebenda Bl. 26 flg.
  7. JIII. Bl. 428–437.
  8. HStA Loc. 9838. Akta, d. Handw. u. Inn. zu Dr. betr. 1524–1702. Bl. 5–7.
  9. Cod. II, 5. S. 206.
  10. a. J. Bl. 52–56.