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haben in der Mitte des 15. Jahrhunderts laut einem erhaltenen Protokoll vom 16. April 1467[1] nur die acht Innungen der Tuchmacher, Schuster, Schneider, Schmiede, Kürschner, Bäcker, Fleischer und Büttner um Anteil an der Stadtverwaltung gekämpft, und am 8. April 1471[2] sind bei der Vollziehung einer milden Zwecken dienenden Stiftung eben wieder nur diese acht Innungen durch ihre geschworenen Handwerksmeister vertreten. Und in beiden Fällen wurde die Beteiligung der Zünfte durch eine Veranlassung herbeigeführt, die es unbedingt ausgeschlossen erscheinen läßt, daß es außer den genannten Innungen noch andere in der Stadt gab, die zur vollen Entwickelung gekommen waren und in der Stadt Anerkennung ihres Zunftrechtes erlangt hatten. Mit weniger Sicherheit kann die gleiche Folgerung daraus gezogen werden, daß die Ältesten, die 1471 dem Rat zur Bestätigung vorgestellt und deren Namen dabei in den Kämmereirechnungen[3] eingetragen wurden, ebenfalls nur den genannten acht Innungen angehören. Die außerhalb der Mauer wohnenden Müller und die eine ganz besondere Stellung einnehmenden Steinmetzen waren von einer Teilnahme an diesen rein städtischen Angelegenheiten natürlich ausgeschlossen.

Die Leinweber schreiten 1472 zur Bildung der neunten rein städtischen Innung: sie erhalten am 18. Dezember dieses Jahres von den Brüdern Ernst und Albrecht ihre erste Ordnung, „eine naue Innunge, die sie mit wissenn unnd volbortt des rats vnnd burger eins sint wurden“[4]. Für die Zeit vor der Vereinigung mit ihren Altdresdner Genossen ist noch eine vom Rat gegebene Ordnung („briffe ire artickel belangende“) nachzuweisen, die sich indes nicht fand, aber nach dem Ratsprotokoll[5] den Leinwebern am 30. November 1543 mit der Forderung zugestellt wurde, sie dem ganzen Handwerk vorzulesen und darüber mit Ernst zu halten.

Für das Altdresdner Leinweberhandwerk liegt die erste Urkunde in der Bitte vor, die seine Meister nach Konfirmation der Neudresdner


  1. Richter I, S. 76 und 356.
  2. Cod. II, 5. S. 253. Nr. 350.
  3. RA.
  4. Cod. II, 5. S. 260–262. 1478 (HStA Loc. 8746. Innungsart. 1456 bis 1556. Bl. 6) erhielten die Leinweber zu Waldheim von ihrem Herrn zu Kriebstein eine Innung und Morgensprache. Ältere Leinweberinnungen bestanden in Rochlitz, Mittweida, Chemnitz und Geithain, außer ihnen sicher nicht viele in Sachsen.
  5. RA A. II. 100a. 1543 flg.