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und Maurer hervor. In Dresden fand dieser Zusammenschluß in der Mitte des 16. Jahrhunderts statt. Wir erfahren dabei zugleich zum ersten Male etwas Sicheres über die Innung der Maurer. Ob die Jahreszahl 1513, die das alte Siegel[1] derselben trägt, als Gründungsjahr angesehen werden kann, muß fraglich bleiben, da dies möglicherweise das Jahr ist, in dem die Bruderschaft der Steinmetzen und Maurer[2] gegründet wurde, und man dies später vielleicht wirklich als das Gründungsjahr der Maurerinnung ansah. 1550[3] übergaben die Maurer noch allein dem Rat Artikel, die also wahrscheinlich auch nur auf ihr Handwerk eingerichtet waren. Der Rat trägt die Durchsicht und Beratung vier Räten[4] auf. In wie weit diese etwa die Vereinigung mit den Steinmetzen gefördert haben, ist nicht zu sagen. Nur das Endergebnis steht fest: am 10. Juli 1555 konfirmierte der Rat eine Ordnung den ehrsamen, vorsichtigen Meistern und Gesellen und der ganzen Sammlung der Handwerke der Steinmetzen und Maurer allhier zu Dresden in des Rats Gerichtszwange wohnhaft[5].

Die nächste Konfirmation vollzog, nachdem die Handwerke am 2. Januar 1602 Artikel eingereicht und Schösser und Rat am 25. November 1602 sie gebilligt hatten, am 17. Februar 1603 Christian II.[6] Nach dessen Tode übergaben 1611 die Steinmetzen Johann Georg I. eine Ordnung, denen sie einige Artikel zugefügt hatten, die indes nach Angabe des vom Kurfürsten befragten Rates bereits in. Übung gewesen waren[7]. Am 1. September 1615[8] erfolgte die Konfirmation, die am 28. April 1668 von Johann Georg II.[9] erneuert wurde.

Daß bis 1471 keine neue Dresdner Innung hinzukam, kann mit ziemlicher Sicherheit aus zwei Urkunden gefolgert werden. Einmal


  1. Eine Abbildung im Archiv der hiesigen Maurerinnung.
  2. Siehe später; vgl. auch Richter III, S. 259.
  3. RA A. XXIV. 62w. Bl. 48.
  4. Ebenda; es sind dieselben, die auch die nachher genannte Leinweberordnung zu prüfen hatten.
  5. RA a. J. Bl 227–238.
  6. HStA Conf. 1602 und 1603. CLXVII. Bl. 627–636: hier 17. Februar 1603 und CLXVIII. 1602 bis 1631 Bl. 177–190: hier 17. Februar 1602, dies muß aber ein Schreibfehler sein.
  7. HStA Conf. CLXVIII. Bl. 196b und 205 flg.
  8. JI. Bl. 83 bis 92.
  9. JII. Bl. 139–140; vgl. RA Steinm. 10 und HStA. Conf CCII. 1668. B1. 366–383; Abschriften beider Innungen liegen auch im Archiv der hiesigen Maurerinnung.