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Liegt auch über die Entstehung der ersten Dresdner Innungen Dunkel, so steht doch, wie schon angedeutet, fest, daß sie sich später entwickelten, als in anderen Städten, weil Dresden erst Ende des 15. Jahrhunderts, als es Residenz der Albertinischen Fürsten geworden war, und besonders im 16. größere Bedeutung gewann. Da infolgedessen hier in der älteren Zeit auch der Handel sehr gering war, so fehlt unter den ersten nachweisbaren Zünften die Kaufmannsgilde, die in anderen Städten zumeist die Bildung des Innungswesens einleitet. Wie außer den Kaufleuten sich im allgemeinen Tuchmacher und Gewandschneider zuerst zu Innungen zusammenschlossen, so dürfte auch in Dresden die Tuchmacherinnung die älteste sein. Gewandschneider spielten im 14. Jahrhundert eine große Rolle; ob sie eine Zunft gebildet haben, bleibt fraglich, wie nachher ausführlich besprochen wird. Gleichzeitig oder bald nach ihnen finden sich auch hier wie anderwärts Zünfte solcher Handwerker, denen die Befriedigung der notwendigsten und allgemeinsten Lebensbedürfnisse oblag, bei denen eben auch schon früh eine so starke Meisterzahl vorhanden war, daß das Bedürfnis nach engerem Zusammenschluß sich notwendig einstellen mußte. Mit der Steigerung der menschlichen Bedürfnisse wuchsen dann erst andere Handwerke und neue Innungen empor.

Im 14. Jahrhundert läßt sich noch bei keinem Handwerk ein wirklicher Zunftverband mit Sicherheit nachweisen; daß indes die Tuchmacherinnung bereits bestand, hat, wie nachher gezeigt wird, große Wahrscheinlichkeit für sich.

Fünf Innungen verdanken ihre Entstehung mindestens den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts, wenn nicht auch von ihnen noch die eine oder die andere dem 14. Jahrhunderte entstammt. 1407[1] hatten nämlich außer den Tuchmachern die „Handwerke“[2]


  1. Cod. II, 5. S. 167. vgl. Richter I, S. 72 und 292 Anmerkung.
  2. Es mag hier Gelegenheit genommen werden, die in Dresden üblich gewesenen Namen für die Zunftverbände zu erwähnen. Außer „Innung“ findet sich und zwar unbedingt als gebräuchlichster Name „Handwerk“ schon in der ältesten Zeit, („Handwerksmeister“ für Obermeister); sicher ist auch oben 1407 Handwerk direkt in diesem Sinne zu verstehen. „Zeche“ braucht die Ordnung der Fischer 1520 („yr Hantwerg, Zeeche vnd Innung“; „in yrem Hantwerge vnder der gesellschafft vnd verwandten desselben“), der Bader 1629; sehr alt ist der davon abgeleitete Name der Innungsvorstände: „Zechmeister“, z. B. Fleischer 1451, hier sind auch die Meister selbst „Zechbrüder“ genannt (in einem kaiserlichen Mandat von 1668, RA Gerber 14. Bl. 110. „bezechte Meister“). Später wurde der Ausdruck „Gesellschaft“ oder „Innungsgesellschaft“ üblich, z. B. bei den Malern 1623 (Unterschrift: „die gantze Löbliche Gesellschaft der Mahler“ RA C. XXIV. 215s), Handelsleuten und Kramern 1654, von den Barbieren in latein. Sprache gebraucht „collegium chyrurgorum“ 1654 (RA C. XXIV. 22b), und societät 1693 (RA Barb. 12 und Ordnung 1693). Die Schlosserinnung wird 1653 eine „Gilde“ genannt (RA Uhrmacher 9. 1653. Bl. 156). „Amt“ war in späterer Zeit bei den Goldschmieden üblich (HStA Loc. 9838. Goldschmiedeinn. zu Dr. betr. 1642 bis 1681. Bl. 27 unterschreiben sie selbst 1671 „Amt der Goldtschmiede“, und RA Lade, Titel des Handwerksbuches: „Ambts Buch der Goldschmiede alhier in Dreßden“, 1676 begonnen); an einer Stelle fand sich 1686 auch „Amt der Barbiere“ (RA Barb 9). „Das Mittel“, von den Badern (HStA Loc. 13 932. 1692. Christoph Meyern etc. Bl. 8) und andern gebraucht, ist offenbar durch die Redewendung „aus ihrem Mittel“ auf die Vereinigung selbst übertragen worden. Der Ausdruck „Bruderschaft“, einst bei den Innungen die Bezeichnung einer religiösen Vereinigung, wovon später ausführlich gesprochen wird, ist im Eingang der alten Barbierordnungen 1566 bis 1602 lediglich im Sinne von Innung gebraucht („Handtwergsordnunge vnd Bruderschaft“) und bei den Steinmetzen, deren Hütten schon Bruderschaften genannt werden, üblich geblieben. Als Titel der Meister fand sich außer den bereits angegebenen noch „Zunft-“ und „Innungsverwandte“ z. B. HStA Loc. 13 932. 1692. Christoph Meyern etc. contra Förstern und seine Innungsverwandten, Handelsleute 1654, Tischler 1626, Goldschmiede 1693 (RA Gold- und Silberarbeiter 8. Bl. 1), „Kumpan“ besonders im 15. Jahrhundert (Müller 1434 und 1516, Fleischer 1451, Bäcker und Fleischer 1440 und 1472, HStA Loc. 8579. Stadtb. 1437 flg. Bl. 45b und 1484 flg. Bl. 104), „Brüder“ nur bei den Steinmetzen, 1603–1668.