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doch fast vollständig auf die Stadt angewiesen waren, haben niemals eine Beschränkung der Meisterzahl erreicht, noch wohl auch angestrebt. Bei den hiesigen drei geschlossenen Innungen müssen also noch besondere Momente eingewirkt haben.

Bei den Barbieren kann wohl als sicher angenommen werden, daß die Bitte um Aufnahme einer solchen Beschränkung in die Ordnung von dem Handwerk selbst ausging. Was sie für Gründe ins Feld geführt haben, ist nicht zu sagen, da Verhandlungen über diesen Punkt nirgends berichtet werden. Nahe liegt die Annahme, daß ähnliche Gründe maßgebend waren, wie sie heutzutage noch Veranlassung sind, die Errichtung von Apotheken nicht frei zu geben. Die Hauptthätigkeit der Barbiere bildete ja die wundärztliche Behandlung. Sie mögen den Personen gegenüber, in deren Händen die Entscheidung ruhte, vielleicht darauf hingewiesen haben, daß eine zu große Vermehrung der Meister infolge der dann vorhandenen starken Konkurrenz das Bestreben hervorrufen könne, einander durch möglichst billige Behandlung und möglichst billige Lieferung von Salben und Arzneien zu überbieten, und daß dadurch Gesundheit und Leben der Patienten gefährdet werden könne, und weiter, daß sie auf die Ausstattung und Instandhaltung ihrer Werkstatt nicht unbedeutende Kosten aufwenden müßten und darum mit gutem Recht in der Schließung, die ihre Existenz sicherte, ein Äquivalent fordern könnten. Auch der Streit mit den Badern mag von Einfluß gewesen sein.

Lagen bei den Badern, die gleich den Barbieren das Recht, als Wundärzte zu praktizieren, gewannen, die Verhältnisse ganz ähnlich, so kam hier noch ein ganz besonderes Moment hinzu. Die Badestuben waren zu allermeist nicht Privateigentum der Bader, sondern im Besitz der Stadt und von dieser in Pacht gegeben. War es einem Bader, wie nachher ein besonderer Fall zeigen wird, fast unmöglich, durch die Baderei allein sich hinreichenden Unterhalt zu verschaffen, so warf auch seine wundärztliche Praxis, da er in ihr die Barbiere zu hervorragenden und vielleicht noch angeseheneren Konkurrenten hatte, kaum so viel ab, daß auf die Dauer sich ein Privatbader mit einer selbstgeschaffenen Badestube neben dem Ratsbader ernähren konnte, wenigstens so lange nicht die Bevölkerungszahl wesentlich stieg. Und auch der Rat hatte ein Interesse daran, daß nicht durch Errichtung einer zweiten Badestube die Existenzfähigkeit