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so kann nach dem Gesagten an solche Laden, an die ein fester großer Bezirk in allen Handwerksangelegenheiten gebunden war, nicht gedacht werden; wohl mochten allerdings manche größeren Städte eine größere Zahl Landmeister unter sich haben, da in vielen der kleineren Städte eben nicht vier Meister gewesen sein werden, und dadurch mag die Lade solcher Orte schließlich den Namen Haupt- oder Kreislade erhalten haben; unter den benachbarten Meistern können nur solche vereinzelte Landmeister verstanden sein. Zu Dresden gehörten fünf Städte, die sicher durch die genannte Anweisung an solche kleine Städte mit noch nicht vier Meistern zum Anschluß an seine Innung gebracht worden waren. Am 31. August 1653[1] erschienen die Seilermeister Dresdens „wie auch andere zur Laden anhero gehörende Älteste und andere Meister“ des Seilerhandwerks vor dem Rat und erhielten von ihm die Konfirmation eines besonderen Artikels. In demselben werden als zur Dresdner Lade gehörend Wilsdruff, Dippoldiswalde, Bischofswerda, Radeberg und Radeburg genannt. Von diesen Städten ist keine unter den an der Spitze der Ordnungen aufgezählten Orte genannt. Die ebenfalls nahe gelegenen Städte Pirna und Meißen, die unter diesen letzteren sind, hatten offenbar eine hinreichend große Zahl von Meistern, um eine selbständige Seilerinnung bilden zu können. Da die Bestätigung dieses Artikels der hiesige Rat und nicht der Kurfürst, der doch die Landordnungen konfirmiert hatte, vollzog, ohne daß vorher mit den übrigen 38 Städten verhandelt wurde, so erscheint die Dresdner Seilerinnung, trotzdem Meister anderer Städte zu ihr gehörten, trotzdem diese ihre eigenen Ältesten hatten[2], noch durchaus nicht ihres städtischen Charakters entkleidet.

Nur einmal werden wirklich direkt Vororte genannt. Nach dem Eingang der 1515 verabredeten Artikel[3] wurden damals vier „Heubtstete ausgesatzt, an den sich die vmliegende nehste Stete, ap sie des bedurffen wurden, alle Zceit one vnnütze Zcerunge erholen mogen“, nämlich Leipzig, Altenburg, Dresden und Chemnitz. Diese Anweisung spricht indes den genannten Städten durchaus keine


  1. Siehe S. 58.
  2. Älteste mögen die Meister einer solchen Stadt gewählt haben, wo mehrere Meister waren, vielleicht hauptsächlich als Abgeordnete, die sie zu Verhandlungen nach Dresden schickten.
  3. HStA Loc. 9892. Der Handwerker zu Meißen Innungsart. 1490 – 1522. Bl. 11.