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hielten. Die Gesamtzahl der beteiligten Meister kann kaum zehn betragen haben.

In dem Klempnerhandwerk haben die „Klemper vnnd Lattern Macher“ mehrerer Städte: Dresden, Freiberg, Leipzig, Wittenberg, Torgau, Halle, Magdeburg, Döbeln, Eisleben, Jüterbogk, Rottewitz (?), Bautzen, Görlitz, bereits 1621[1] in Leipzig Artikel vereinbart, von denen sich indes nur eine Abschrift ohne Konfirmationsurkunde fand[2]. Die Bestätigung scheint demnach nicht erfolgt zu sein. Die nachher erwähnten, vom Leipziger Rat konfirmierten können aber mit diesen Landartikeln nicht identisch sein, da die Konfirmation damals vom Kurfürsten begehrt wurde. Vielleicht kann aber der Anschluß der Dresdner Meister an Leipzig als eine Folge der dortigen Verabredungen angesehen werden. 1673[3] wird angegeben, die Ordnung liege in Leipzig, wo die Dresdner Klempner, wie aus den Meisterbriefen zu ersehen sei, Meisterrecht erwerben müßten, und 1684[4] geben die hiesigen Meister selbst an, daß ihre Vorfahren, weil ihrer „nur ein baar gewesen, es mit denen zu Leipzigk und derselben von dem Rathe daselbst konfirmirten Innung gehalten, welches auch bis itzo so geblieben“. Aus ihren Klagen geht auch jetzt wieder hervor, daß sie in Leipzig Meisterrecht gewinnen, daß sie weiter dort auch ihre Jungen aufdingen und andere Handwerkssachen austragen lassen mußten. Indes haben sie damals schon versucht, sich dieser Verpflichtung zu entziehen und sich selbständig zu machen: nach einer vorhandenen Rechnung[5] haben sie bereits 1680 einen Lehrjungen in Dresden auf ihrer Versammlung aufgedingt, 1684 ihn losgesagt, zwischen beiden Jahren ein eigenes Handwerkssiegel angeschafft, 1687 und 1688 auch schon einen Gesellen zum Meister gesprochen. Ob der 1690 begonnene Prozeß mit den Leipzigern sich auf dieses gegenseitige Verhältnis bezog, ist nicht angegeben[6]. 1689 wurde die so nach und nach schon eingetretene


  1. Die Schreiben der Räte und Handwerke, die um ihre Meinung gefragt worden waren, sind wenigstens von 1621 und 1622; unter den Artikeln selbst steht kein Datum.
  2. HStA Conf. CLXIX. 1602 – 1631. Bl. 449.
  3. RA Klempner 13. Bl. 3b.
  4. RA Klempner 84a. 1684. Bl. 1 flg., vgl. auch HStA Conf. CCXI. 1688 – 1690. Bl. 145.
  5. RA Klempner 15.
  6. Ebenda; Note in der Rechnung: an dem Streit sei hauptsächlich Meister Linke schuld gewesen.