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ja räumte ihnen direkt den Vortritt ein, was da von außerordentlicher Bedeutung wurde, wo die Zahl der aufzunehmenden Meister beschränkt war. Das ist einer der Hauptgründe, die den technischen Verfall des Handwerks herbeiführten. Denn solchen Meistersverwandten, wenigstens den lässigen Elementen unter ihnen, fehlte leicht jeder Antrieb zu tüchtiger Ausbildung im Handwerk. Den Gipfel erreichte diese Entwickelung in dem Schluß und der Sperrung der Zunft, indem auf der einen Seite die höchste Zahl der Meister, die eine Innung umfassen durfte, festgesetzt wurde, auf der anderen Seite Fremden, die nicht zu den genannten Meistersverwandten gehörten, durch die Innungssatzungen der Eintritt direkt abgeschnitten wurde.

Weiter hatte sich aus der Anschauung, daß durch Eintritt in die Zunft dem Meister ein Recht auf Erwerb erwuchs, schon früh das Bestreben entwickelt, auch jedem Meister einen möglichst gleichmäßigen Gewinn zu sichern. Dadurch waren schon früh eine ganze Reihe von Bestimmungen entstanden, die den einzelnen Meister zum Beispiel im Einkauf von Rohmaterialien, in der Zahl der Lehrjungen und Gesellen, die er hielt, beschränkten und einen über das Gewöhnliche hinausgehenden Umfang eines einzelnen Geschäftsbetriebes verhindern sollten. Auch das waren Einrichtungen, die sich bei den kleinen Verhältnissen der alten Zeit ohne Nachteil für die Entwickelung des Handwerks durchführen ließen, die aber in den späteren größeren Verhältnissen infolge der Selbstsucht der Meister zu jener engherzigen Beschränkung des Betriebsrechtes führten, die die verfallenden Zünfte charakterisiert. In gleich verhängnisvoller Weise wurde jetzt auch die „Schau“ ausgebeutet. Aus ihr schuf der Neid der Meister ein Mittel, durch das jede selbständige Regung und der Versuch des einzelnen, sich von dem alten Schlendrian loszureißen, unterdrückt werden konnte. Das mußte schließlich allen Meistern und Gesellen den Trieb zur Verbesserung des Handwerks gänzlich rauben und eine selbständige Entfaltung der Thätigkeit des einzelnen verhindern.

Und in ähnlicher Weise wirkte noch eine weitere Folge der strengen Durchführung des Innungszwanges. Dieser richtete sich nämlich nicht nur gegen die sogenannten „Störer“, sondern auch gegen die Zunftmeister anderer Handwerke. Auf das peinlichste mußte sich jeder Meister hüten, einen Gegenstand zu verfertigen,