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erlassen wird. Es kann dies wohl als eine Folge davon angesehen werden, daß einige Jahrzehnte gar keine Beilade vorhanden war. Die Beiladen hatten daran auch gar kein Interesse. Konnte doch dadurch im Gegenteil die Zahl der Meister zurückgehalten werden. Was darauf hinwirkte, war den Meistern stets willkommen.

In dem Vergleich folgen an zweiter Stelle die Rechte, die den Beiladen zugestanden wurden. Ihre Ältesten durften mit Wissen des Rats und des Handwerksherrn, d. h. des Ratsherrn, der die Innungssachen verwaltete und den Innungsversammlungen beiwohnte, die ordentlichen Quartale halten, die Quartalgelder, Strafen und andere „Einkünffte“ einnehmen, weiter die Lehrjungen, die in den Städten lernen wollten, die einer Beilade einbezirkt waren, vor ihr aufdingen und loszählen. Von weittragendster Bedeutung für die Familien der Meister war das Zugeständnis, daß die Beiladen Meisterssöhne, also alle Söhne der zu den Beiladen gehörenden Meister, nicht aber fremde Gesellen zu den Meisterstücken zulassen, diese besichtigen und die Söhne „nach befindung“ (der Meisterstücke) zu Meistern sprechen, d. h. also ganz selbständig, ohne Befragung und ohne Urteil der Hauptlade aufnehmen durften. Welchen Vorteil es bot, wenn die Meisterssöhne nicht in einer fremden Stadt vor fremden Meistern geprüft und aufgenommen wurden, bedarf keiner Erläuterung. Eine mehr äußerliche Abhängigkeit der genannten beiden Nebenladen von der Hauptlade liegt in folgenden Punkten. Von allen bei den Beiladen wie auch bei den Gesellenladen, die in den beiden Orten waren, einkommenden Geldern mußte die Hälfte an die Hauptlade abgegeben, weiter mußten dabei auch die „Register“, d. h. die Protokolle über die im Handwerk vorgenommenen Sachen, sowie die Geburtsbriefe der Lehrjungen eingeliefert werden. Lassen sich später die Gesellen ihre Geburtsbriefe zurückgeben, so hatte die Hauptlade von den Gebühren, welche die Gesellen ihr dafür zahlen mußten, die Hälfte an die Beiladen zu schicken. Die Städte, die der Dresdner Lade direkt unterstanden, hatten, wie sich aus der allgemeinen Bestimmung ergiebt, ihre neuen Meister in Dresden aufnehmen zu lassen, aber auch, wie besonders betont wird, ihre Lehrjungen dort aufzudingen und loszuzählen.

Aus dem bisher Gesagten ist zu erkennen, daß die Barettmacherinnung offenbar von Anfang an das ganze Land umfaßte. Als sie entstand, waren allerdings noch nicht viel Städte beteiligt. In