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Ortrander Rat erklärt (4. August 1648), seine Meister selbst strafen zu wollen[1]. Der Vergleich mit der neu anerkannten Ohmstadt Lommatzsch 1665 wird ebenfalls im Dresdner Handwerk (im Haus des Oberältesten) in Gegenwart eines Ratsherrn vollzogen. In diesem Vergleich sind zwei Bestimmungen, nach denen die Bedeutung Dresdens als Hauptort nicht allzu groß erscheint: 1. soll zur Schlichtung von Streitigkeiten die Obrigkeit, nicht das Dresdner Handwerk angerufen werden, und 2. sind in den nächsten zwei oder drei Jahren die Ältesten einer (!) Ohmstadt – Dresden wird allerdings hier nicht genannt – berechtigt, die Lommatzscher Ohm und Maße zu prüfen. Hätte damals das Aufsichtsrecht der Dresdner kurfürstliche Sanktion erhalten, so würde die Stelle gewiß anders gelautet haben. Wegen des erwähnten Übergriffes zweier Wilsdruffer Meister fordert das Dresdner Handwerk 1666 die gesamten Handwerksmeister von Wilsdruff vor sich. Diese weigern sich zu kommen, weil einmal das Quartal vor der Thür sei, das andere Mal weil ihre Lehnsobrigkeit ihnen das bei 5 Thaler Strafe nicht zulasse. Die beiden beklagten Meister aber würden an dem bestimmten Tage erscheinen[2]. Eine Urkunde vom 11. September 1684 in der Lade des hiesigen Handwerks zeigt, daß damals die Abgeordneten des Dresdner Büttnerhandwerks[3] „dem kurfürstlich sächsischen Receß zufolge“ (!) in Lommatzsch „das Ohmmaß“ besichtigten. Nachdem sie sich dazu bei dem dortigen Handwerk der Büttner gebührend angemeldet, sind der Handwerksgewohnheit gemäß alle Werkstätten im Beisein der dortigen ältesten Handwerksmeister eröffnet und die vorgefundenen Gefäße dem „Ohmmaß“ nach mit Fleiß „visitiert“ worden. Diejenigen Meister, bei denen dabei „einiger Mangel“ „gespürt“ wurde, sollen bei (von?) dem Lommatzscher Handwerk zu gebührender Strafe gezogen und ermahnt werden, künftig ihr Handwerk und die „Ohmmaß-Gerechtigkeit“ besser wahrzunehmen. Das ist in Gegenwart der Dresdner Abgeordneten und der Lommatzscher „Meisterschaft“ registriert und „im“ Handwerk beigelegt worden. Die Urkunde ist rechts von drei Oberältesten aus Lommatzsch und dem dortigen Ratsverwandten, links von den drei Dresdner Meistern unterschrieben.


  1. RA C. XXIV. 13.
  2. Akten aus dem Archiv der hiesigen Böttcherinnung: Schreiben der Wilsdruffer Meister vom 1. Juni 1666 an das Dresdner Handwerk.
  3. Müller, Oberältester, Naumann und Haße als Beiälteste.