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wachen hatten und in ihrem eigenen Interesse darüber wachten[1]. Die Gefahr, der sich Meister anderer Städte, die kein Normalmaß zur Verfügung hatten, aussetzten, wenn sie Fässer anfertigten, mag zur Folge gehabt haben, daß schließlich im allgemeinen außer den Ohmstädten im Lande keine Fässer gefertigt wurden[2]. Ein solches direktes Verbot fand sich nicht, und doch würde es von den Meistern der Ohmstädte gewiß benutzt und den Ordnungen einverleibt worden sein.

In den genannten Vergleichen wurde Fürsorge getroffen, daß bei den Ohmstädten selbst das Normalmaß unverfälscht erhalten blieb, aber auch der einzelne Meister richtige Gefäße verfertigte. Als 1558 Meißen zu große Gefäße angefertigt hatte, einigte man sich vor dem Dresdner Rat: „Das die Eyserne ohmenn (die Normalmaße), die sie (die drei Ohmstädte) vorhanden gehapt vnnd itzt fürgelegt, alsbalde kegeneynander rectificiret, vorgleicht vnnd eyner Jdernn Stadt Handtwerge widdervmb eyne zcugestellet, auch umb mehrer richtickait willen eynne sonderlich alhie vffs Rathawß beygelegt“ würde[3].

Wenn auch für diesmal die unrechten Meißner Gefäße „unzerfället“ bleiben sollen – die sie neu fertigen, müssen mit einem geänderten Stadtzeichen versehen werden, damit man sie von jenen alten unterscheiden kann –, so wird doch für künftige Übertretung festgesetzt, daß 1. für Veränderung, d. h. Fälschung der Ohme (des


  1. Nach einem Schreiben des Dresdner Rates an den Kurfürsten vom 23. Oktober 1710 (Archiv der hiesigen Innung) hat das hiesige Büttnerhandwerk Beschwerde geführt, daß von anderen Städten Gefäße in die benachbarten Dörfer gebracht und verkauft worden sind, die mit den hiesigen nicht gleiches Gebindes und Gehaltes wären; der Kurfürst hat darauf befohlen, diese Fässer anzuhalten. Ein Herzberger Büttner erreicht Freigabe seines Gefäßes, da es von der General-Accis-Expedition gleiches Gehaltes mit den hiesigen gefunden worden sei.
  2. Ein Wilsdruffer Meister hatte mit seinem Sohn, dem kurfürstlich sächsischen „Renthsecretario“, etliche Weinfässer verfertigt. Als der Sohn in seiner Vaterstadt Meister wird, ermahnen ihn die dortigen Meister, solcher Arbeit wegen der daraus entstehenden Ungelegenheit „müßig zu gehen“: es waren in der That bereits von dem Dresdner Handwerk Schritte dagegen gethan. Charakteristisch ist ein von den Wilsdruffern angeführter Ausspruch der Frau Sekretär: Wenn ihr (in Wilsdruff) ein Dresdnisches Weinfaß von einander schneidet, so könnt ihr schon zu Wilsdruff auch Weinfässer machen. Es fehlte ihnen also an dem nötigen Maß.
  3. HStA Loc. 8579. Ratsbuch 1557 flg. Bl. 9.