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entstanden sein. Umschloß sie 1558 nur drei Städte, so muß doch bald nachher als vierte Ortrand hinzugekommen sein. 1565[1] bestanden „Gebrechen“ zwischen den drei alten Ohmstädten und Ortrand, weil man hier Gefäße verfertigt hatte, die „der alten Ohm ungemeß“ waren. Da in dem Vergleich, den beide Parteien am 24. April 1565 vor dem Dresdner Rat schlossen, die Ortrander angewiesen werden, ihre Maße in Dresden rektifizieren zu lassen, da dabei die Strafbestimmungen über Anfertigung falscher Gefäße, wie über Fälschung der Ohme einfach für alle vier Städte gegeben werden, so erscheint Ortrand von den drei andern als Ohmstadt anerkannt; es muß demnach dem Bunde kurz nach 1558 beigetreten sein. 1582[2] sind alle vier Städte „Ohmstädte“ genannt. Wenn erst jetzt die Ortrander und Großenhainer sich einigen, daß sich beide „inwendig einer Meil weges nicht zu nahe arbeiten“ (bei 10 Gulden Strafe), so kann darin ein Anzeichen gefunden werden, daß Ortrand eben noch nicht lange aufgenommen war. Unter Berufung auf einen wieder vorgefundenen Befehl des Herzogs Moritz, nach dem die Lommatzscher Meister mit den Dresdnern gleiche Ohmmaße halten sollen, bitten am 23. August 1664[3] die dortigen Böttcher den Kurfürsten Johann Georg II., die Dresdner anzuweisen, daß sie ihnen ihr „Häckelmaß““ und „Spanreiffen“[4]; oder ein „gleichnüs“, d. h. eine genaue Nachbildung[5] übersenden sollen. Die Dresdner weigern sich umsomehr, da die Lommatzscher ein gleiches Ansuchen bereits vergeblich an Großenhain gestellt hatten, ohne Zuziehung der drei andern Ohmstädte eine Entscheidung zu treffen[6], und lehnen wenige Tage darauf[7] in Gemeinschaft mit diesen die Bitte ab, indem sie es als ihre Gerechtigkeit und Freiheit bezeichnen, daß bei ihnen „alleine das Ohm und Maaß gewesen“, auch von den Landständen diese vier Städte allein dazu „vociret“ seien. Indes ein kurfürstlicher Befehl vom 6. Oktober 1664 entschied zu gunsten der Lommatzscher, und ihm entsprechend legt der Rat bei der


  1. HStA Loc. 8579. Ratsbuch 1557 flg. Bl. 205.
  2. RA C. XXIV. 13 und Büttner 11.
  3. RA C. XXIV. 14.
  4. Eine Erklärung der Bedeutung dieser Maße findet sich RA Büttner 14. 1710. Das eiserne Normalmaß wurde das Heckel- und Hauptmaß, inwendig (!) aber der Spannreifen genannt. Das Faß soll sieben Schock Dresdensche Kannen enthalten. Die gleiche Angabe über den Inhalt RA C. XXIV.. 13.
  5. Sie geben zugleich an, daß sie durch Brand um ihre alten Maße gekommen seien.
  6. Am 3. September 1664.
  7. 7. September.