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d. h. Gesellen, die nur vier Jahre gelernt hatten, förderte und einen Bildhauer als Steinmetzmeister angenommen hatte[1]. Sicher kam aber noch ein weiterer Grund hinzu. Die Magdeburger Hütte, von der der Streit zunächst ausging, hatte großen Aufschwung genommen. Nach ihrer Angabe hatte Hans Hammer[2] in Straßburg, der oberste Konservator und Verweser der Bruderschaft, andere Gewalthaber und Verweser verordnet und also in diesen Landen, Sachsen, Thüringen, Meißen und Schlesien, den Dommeister Bastian Binder bestätigt. Dieser ließ sich nun nach Angabe der Meißnischen Meister und Gesellen sehr angelegen sein, Sachsen, Thüringen und Meißen unter sich zu bringen; er habe dazu von Straßburg eine Kopie der vom Kaiser bestätigten Ordnung erhalten[3]. Ihm aber mochten sich die Steinmetzen in Meißen nicht beugen, vor allem auch nicht von der vierjährigen Lehrzeit lassen[4]. Darauf hin und wohl auch, weil Herzog Georg selbst kräftig für die Seinen eintrat, griff Hans Hammer selbst in den Streit ein, forderte Abstellung der getadelten Gebräuche[5] mit Berufung darauf, daß die Annaberger der Haupthütte in Straßburg unterworfen seien und „unter des dortigen Werkmeisters als obersten Richters Gebot“ stünden, und verlangte sogar nach Angabe Jacobs[6], die Steinmetzen im Lande Meißen sollten „ir alt herkummen ordnung“, welche sie 1464 von Kurfürst Friedrich erhalten hatten, abstellen. Wenn darauf Meister Jacob und mit ihm das Handwerk der Steinmetzen im Lande Meißen[7] behaupten, von des Straßburgers Recht über sie nichts zu wissen, widersprechen sie sich dann selbst; denn in einer Eingabe[8] an Herzog Georg aus jener Zeit (ca. 1520) klagt Hans Schicketanz samt andern Meistern und Gesellen, daß in dem Handwerk darum so viel „Irrungen“ entstünden, weil sie die Händel, die Meister und Gesellen beträfen, bei den Meistern zu


  1. Siehe S. 174 Anm. 1 angef. Quelle, Bl. 5 und 16: Schreiben des Hans Hammer, Werkmeisters in Straßburg, 1519. Die vierjährige Lehrzeit hat nach Hammers Angabe auch am Rhein, d. h. im Gebiet der Kölner Hütte bestanden.
  2. Ebenda Bl. 1.
  3. Ebenda Bl. 2 flg.; Bl. 9: Magdeburg habe nur auf Befehl und in Vollmacht der zwei Haupthütten zu Straßburg und Würzburg gehandelt.
  4. Später haben die Dresdner Steinmetzen auch fünfjährige Lehrzeit.
  5. Siehe Anm. 1.
  6. Ebenda Bl. 21.
  7. Ebenda Bl. 22.
  8. Ebenda Bl. 33. Hans Schicketanz, der Meister der Kreuzkirche, war Hüttenmeister der Dresdner Bruderschaft; vgl. Gurlitt S. 117.