Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/172

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Dresden noch ganz allein für sich gestanden habe; nur müßte die Zahl der zugehörigen Landmeister so gering gewesen sein, daß ihre Zugehörigkeit noch keine Berücksichtigung in der Ordnung erzwang. Von den 1578 zu Dresden gehörenden 27 Städten sind bei der Beratung der Ordnung (1555) nur vier zugegen, Freiberg, Döbeln, Geithain und Waldheim. Man wird demnach wohl nicht irren, wenn man in Anbetracht der Lage besonders der drei letzten annimmt, daß bei jener Beratung die Dresdner Kreislade durch keine Stadt vertreten[1] und jene vier Städte 1557 noch nicht mit ihr verbunden waren. Die Wahrscheinlichkeit dieser Annahme wird durch einen Streit erhöht, der 1668 noch über die Zugehörigkeit Waldheims zur Dresdner Lade zwischen Leipzig und Dresden entstand, als sich ein Rochlitzer Meister nach Waldheim wendete und sich zur Leipziger Lade hielt[2], zu der er in Rochlitz gehört hatte. In einer Aufzählung der zu Dresden gehörenden Städte vom Oktober 1668[3] ist Waldheim weggelassen, in einer

anderen vom Dezember desselben Jahres[4] wieder dazugerechnet. Daraus würde dann weiter ganz von selbst folgen, daß die Dresdner Kreislade 1557 schon fest organisiert war, die anderen Städte des Landes sich noch nicht unter einander zusammengeschlossen hatten und erst seitdem, vielleicht durch die Dresdner Gruppe mit dem Vorteil einer solchen größeren Vereinigung bekannt geworden, zu einem Leipziger und Zwickauer Kreis vereinigten. Dafür spricht die Zugehörigkeit so weit entfernter Orte wie Geithain, Geringswalde zu Dresden. Wäre der Leipziger Kreis ebenso alt als der


  1. Wenn nach Einfügung von Dresden 1602 doch die jetzt zu Dresden gehörigen Städte für sich stehen blieben, so kann das nicht besonders ins Gewicht fallen.
  2. Der Streit scheint sogar schon seit längerer Zeit zu bestehen. 1666 hatte ein Färber in Dresden für Waldheim Meisterrecht gewonnen. Er hatte diesen Ort auf Zureden der Dresdner Meister gewählt, die ihm versprochen hatten, den dort wohnenden Meister „abzutreiben“, weil derselbe sich zur Leipziger Lade gewendet hatte. Durch den genannten Färber wollten die Dresdner Waldheim, das zu hiesiger Lade „verschrieben“ sei, wieder an sich bringen; sie gaben ihm ein Schreiben an den dortigen Rat mit, der indes seinen Bürger zu vertreiben sich weigerte. Die Dresdner haben darauf einen „Befehl“" an den Rochlitzer Amtmann geschickt, der indes nichts damit zu schaffen haben wollte. Da sich in Waldheim nicht zwei Meister ernähren konnten, wandte sich der Genannte nach Dresden, wo ihn die Meister indes nicht dulden wollen. – RA Färber 9. 1668. Bl. 1.
  3. Ebenda Bl. 26 b.
  4. Ebenda Bl. 28.