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Einleitung.

Die Geschichte lehrt, daß auf jeden mächtigen Aufschwung ein Niedergang folgt. Diesem Schicksal verfallen auch die Zünfte. Nach verhältnismäßig kurzer Entwickelungsperiode erheben sie sich im 14. und 15. Jahrhundert zur höchsten Blüte, um dann langsam und allmählich ihrem Verfall entgegenzugehen.

Sind auch die ersten Anfänge der Zünfte ziemlich dunkel, so kann doch als sicher angenommen werden, daß sie ihre Entstehung den hofrechtlichen „Handwerksämtern“ verdanken, jenen Genossenschaften, in denen sich am Sitze der weltlichen und geistlichen Herren, wo zuerst der Fortschritt der Kultur eine Teilung der Arbeit notwendig gemacht hatte, die unfreien oder hörigen Arbeiter gleichen Handwerks zusammenschlossen. Als sich die Freiheit der Städte entfaltete, bildeten die in ihnen zusammenströmenden freien Handwerker nach dem Vorbild jener Ämter die Zünfte. Waren die hofrechtlichen Handwerksämter von ihrem Herrn abhängig, der einen „Werkmeister“ über sie stellte, so besaßen die städtischen Zünfte in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten volle Selbständigkeit; sie wählten ihre Vorsteher, die damals „Handwerks- oder Zunftmeister“ genannt wurden, aus dem eigenen Kreise, berieten und entschieden in ihren „Morgensprachen“ nach eigenem Ermessen. Diese freie Entwickelung der Zünfte wirkte dann auf jene Ämter zurück: sie erlangten nach und nach, zum Teil gegen Zahlung eines jährlichen Zinses oder Lieferung von Handwerksartikeln, zum Teil gegen Leistung bestimmter persönlicher Dienste, Befreiung von ihrer Abhängigkeit und bildeten sich so zu städtischen Zünften um.

Mit dem gewaltigen Aufschwung, den Handel und Gewerbe durch die Kreuzzüge nahm, mit der großartigen Entwickelung der