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solchem Falle gab es dann keine Hauptlade, oder sie erhielt wenigstens nur eine mehr äußerliche Vorherrschaft über die übrigen Kreisladen.

Was sich bei manchen Handwerken so in älterer Zeit allmählich vollzog, wurde von anderen später mit Absicht herbeigeführt. Bei solchen Handwerken nämlich, die bisher überhaupt noch nicht zünftig gewesen und deren Meister überall nur in sehr geringer Zahl vertreten waren, schlossen sich sofort die Meister eines größeren Gebietes, zuweilen auch des ganzen Landes zusammen und errichteten je nach Bedürfnis eine oder mehrere Landladen. Wenn mehrere aufgestellt wurden, so standen diese dann als „Kreisladen“ gleichberechtigt neben einander; bisweilen wurden die Städte des Landes in der Ordnung an sie verteilt. Ein Reichstagsabschied von 1731[1] verbot die Hauptladen, richtiger deren Vorrechte, und ordnete an, daß zum gegenseitigen Verkehr der Handwerke an verschiedenen Orten obrigkeitliche Genehmigung erforderlich sei.

Aber noch auf andere Weise entstanden Landinnungen. Der rege Verkehr der Meister verschiedener Städte, der schon durch das gemeinsame „Bauen“ von Jahrmärkten und anderes hervorgerufen wurde, die Notwendigkeit, in allen Handwerksangelegenheiten volle Gleichheit zu halten, der Kampf, der überall mehr oder weniger heftig gegen die gefürchtete Macht der Gesellenbrüderschaften geführt werden mußte, das brachte auch die selbständigen Stadtinnungen gleichen Handwerks in engere Beziehungen, und die alte Erkenntnis: „Einigkeit macht stark“", führte auch hier zuweilen zu einer wirklichen Vereinigung, zur Aufstellung von einer die Hauptpunkte umfassenden gemeinsamen Ordnung, gegen welche die besonderen Artikel der einzelnen Innungen nicht verstoßen durften. Solche Landinnungen entstanden in Sachsen, so weit wenigstens Dresden beteiligt war, erst nach Beginn des 16. Jahrhunderts: die einzelnen Städte oder „Laden“, wie man zu sagen pflegte, standen dabei wenigstens anfangs vollständig gleichberechtigt neben einander. Wenn auch bei solchen Vereinigungen einige Städte, also wohl solche, in denen das betreffende Handwerk am zahlreichsten vertreten war und bei denen man die treue Bewahrung der Handwerksgewohnheit am sichersten erwarten durfte, größere Bedeutung, ihre Laden sogar den Namen


  1. Sammlung der Reichs-Abschiede IV, – § 6.