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vor andern abzulassen. Er selbst bleibt außerhalb der Innung, während ihm von den Meistern versprochen wird, daß diejenigen von seinen Kindern, welche das Messerschmiedehandwerk lernen wollen, zugelassen, ihnen auch an den Aufnahmekosten und am Lehrgeld „Linderung und Gunst“ erzeigt werden soll.

Am 6. August 1674 erhielt das Handwerk von Johann Georg II. eine zweite Ordnung[1].

Bisher mit den Leipzigern, die eine vom Leipziger Rat konfirmierte Ordnung hatten, vereinigt streben die Dresdner Klempner in den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts nach Selbständigkeit, weil ihre Zahl jetzt auf vier Mann gewachsen sei und ihnen die häufigen Reisen nach Leipzig sehr beschwerlich fielen, auch oft Streit mit den dortigen Meistern entstünde.

Am 4. März 1684 übergeben sie dem Kurfürsten ihre neue Ordnung, deren Bestätigung dadurch verzögert wird, daß sie die bisherigen Berechtigungen der gebirgischen Blechhändler darin beschränken wollen. Der Rat hat die Artikel prüfen und deshalb die genannten Händler vernehmen müssen[2]. Erst nachdem die Klempner sich erboten haben, den betreffenden Artikel solange auszulassen, bis der Streit entschieden sei, erfolgt am 7. Juni 1689 die Konfirmation von Johann Georg III.[3].

Weiter hat in dem hier besprochenen Zeitraum eine Vereinigung der Rot- und Glockengießer bestanden[4]. Das „Handwergk dieses Gewercks in der Churf. Sächß. Residentz und Vestung Dreßden“ spricht 1672 einen Görlitzer auf dessen Verlangen zum Meister und seine Kinder zu Meisters Kindern. Doch soll er in Handwerkssachen nicht an Dresden gebunden sein, sondern sich nach den alten, 1618 konfirmierten Görlitzer Artikeln richten; zugleich wird ihm das Recht zuerkannt, in Görlitz, wo augenblicklich kein anderer Meister vorhanden war, im Beisein zweier ehrlicher Gesellen jemanden zum Meister zu sprechen. 1682 fordern sogar die Dresdner Rotgießer zwei Gesellen und einen Görlitzer Meister, welche von einem dritten Gesellen bei ihnen verklagt worden waren, vor ihr


  1. RA Originalurk. 336a, HStA Conf. CCVI. 1673–1674. Bl. 402 flg. und RA Messerschm. 50b.
  2. HStA Conf. CCXI. 1688–1690. Bl. 145.
  3. RA Klempner 84a. 1684. Bl. 2. Die Ordnung selbst: JIII. Bl. 276b–281 und HStA siehe Anm. 2. Bl. 137 flg. – 1690 entsteht von neuem Streit mit den Leipziger Klempnern: RA Klemp. 15.
  4. RA Notgießer 14a. 1682.