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Landordnung[1]. Mit einigen Änderungen wurde sie am 12. Januar 1660 auf Bitten der Dresdner Meister, denen wiederum die übrigen Meister Vollmacht erteilt hatten, von Johann Georg II.[2] bestätigt.

Die Drechsler erhalten am 23. Juli 1614[3] die erste Ordnung von Johann Georg I., die sie wegen großer Unordnung, Zwietracht und Irrungen zwischen Meistern und Gesellen verabredet hatten.

Die Meister der Seidensticker und Perlenhefter geben 1614[4] an, daß vor diesem bei ihrem Handwerk niemals eine „Innungs-Zunft“ gehalten worden und dadurch viel Uneinigkeit und Unordnung entstanden sei. Die Innung wird darauf am 16. März 1615 durch eine von Kurfürst Johann Georg I. konfirmierte Ordnung aufgerichtet, die vom Handwerk selbst aufgestellt, aber vom Schösser in etlichen Punkten geändert worden war.

1617 übergaben die Posamentiere, die sich auch „Borthenwirker“" nennen[5], dem Kurfürsten Artikel; da aber die Kramer und Leinwandhändler, obgleich sie damals noch keine Innung bildeten, sich „über einige Spezialpunkte“ derselben beschwert fühlen, so müssen Änderungen vorgenommen werden[6]; infolgedessen erfolgt erst am 14. April 1618 die Bestätigung durch Johann Georg I.[7]. Eine in der Abschrift dieser Ordnung eingetragene Bemerkung giebt an, daß am 16. März 1827 das Original von den Posamentieren vorgelegt und verglichen worden sei. Es kann also bis dahin keine neue Konfirmation erlangt worden sein[8]. Nur ein Nachtrag vom Rat unter dem 25. April 1655[9] fand sich noch.

Die Korduanmacher oder Lederarbeiter erhalten die erste Konfirmation am 16. August 1626[10] vom Rat. Nach darin enthaltenen


  1. HStA Conf. CLXXX. 1625–1626. Bl. 324 flg. und JI. Bl. 126–133.
  2. JII. Bl. 31–44. In manchen Orten müssen Steck- und Nähnadler besondere Innungen gehabt haben. § 17 der Ordn. von 1660 bestimmt, daß Stecknadler, die sonst nichts als Stecknadeln, Nähnadler, die nur Nähnadeln, inmaßen ihre eigene Zunft, Innung und Handwerksgewohnheit besagt, zu fertigen pflegen, dabei zu lassen seien; wohl aber wird den Nadlern ebenfalls das Recht zugesprochen, Steck- und Nähnadeln zu machen.
  3. JII. Bl. 238–250, HStA Altes Archiv. Loc. 30588. Nr. 16. 1851.
  4. HStA Conf. CLXXV. Bl. 201b.
  5. RA Borthenwirker 16. 1663.
  6. Der hochgelehrte Alex. Faber, der Rechten Doktor, und der Rat bringen einen Vergleich zustande.
  7. JI. Bl. 112–125.
  8. Auch 1702 wird angegeben, daß seit 1618 die Artikel nicht erneuert seien. RA Pos. 21. Bl. 87.
  9. JI. Bl. 125b.
  10. JI. Bl. 145–151.