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Aus dem Jahr 1552 findet sich wieder ein Vorgang[1], der das Bestehen der Nadlerinnung bezeugt. Einem Lehrjungen, der bei seinem Meister nicht auslernen kann, wird „auf geschehene clage“ nachgelassen, die fehlenden 1½ Jahre, d. i. die halbe Lehrzeit, bei einem andern Meister zu verbringen, und über die bereits abgelaufene Lehrzeit „Kundschaft“ gegeben, „dareyn die Meister des Nodelhandwerks gewilligt“. 1570 geben sie indes an, daß sie keine Ordnung besäßen. Soweit sich nachweisen läßt, erhielten die Dresdner Nadler 1613 eine neue konfirmierte Ordnung vom Rat[2], die sich leider auch nicht auffinden ließ. Als sich trotz dieser Ratskonfirmation von 1613 die gewünschte Ordnung nicht herstellen ließ, einigen sich die hiesigen Meister, denen schon früher etliche Meister aus den Städten der Umgegend sich angeschlossen hatten, zu desto besserer Erhaltung löblicher wohl hergebrachter Handwerksgewohnheit und billigen Gehorsams, zur Verhütung allerhand Konfusionen mit acht Städten über neue Artikel. Sie bitten um kurfürstliche Bestätigung, nachdem die genannten Städte, sowie noch drei weitere, ihnen zur Erlangung derselben Vollmacht erteilt und erklärt hatten, sich zu den Meistern des Handwerks in Dresden „begeben“ und die Lade zu Dresden und deren Ältesten für ihr Haupt anerkennen zu wollen. Der Kurfürst holt von den Räten der beteiligten und anderer Städte Bescheid ein[3] und konfirmiert am 1. Oktober 1625 die erste


  1. RA A XXIV. 62w. Bl. 60.
  2. HStA Conf. CLXXX. 1625 bis 1626. Bl. 324.
  3. Vielleicht wegen der dazugehörenden Landmeister.