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Ordnung sie in dieser Frage im Stich ließ: jedenfalls braucht deshalb das Vorhandensein der alten Ordnung nicht bezweifelt zu werden. Diese alte Ordnung kann nun entweder die 1613 überreichte sein, die dann allerdings bald nach 1625 Bestätigung erlangt haben müßte, wenn ihr 1674 das Prädikat „alte“ mit Recht zukommen sollte, oder die Bildhauer haben schon vor 1613 eine Ordnung besessen. Da sie nun 1574 bis ca. 1600 mit den Malern vereinigt gewesen sind, so ist es sehr unwahrscheinlich, daß sie während dieser Zeit eine eigene Ordnung aufgestellt haben; es müßte demnach die Ordnung entweder zwischen 1600 und 1613 – aber dann hätten sie 1613 doch wohl kaum schon neue Artikel übergeben – oder vor 1574 aufgerichtet worden sein. Dafür, daß die alte Ordnung schon vor 1613 vorhanden war, spricht die scharfe Anweisung des Kurfürsten an die Freiberger Bildhauer 1625, wo doch die 1613 übergebene Ordnung noch nicht konfirmiert war; ja der erfolgreiche Kampf mit den Steinmetzen im Jahr 1561 läßt es wenigstens nicht als ganz unmöglich erscheinen, daß sie damals schon vorhanden war.

Wenn auch die Angabe, daß die Kupferschmiede 1495 der Kreuzkirche, wohl jährlich, 12 Gulden „geben“[1], eine gewisse Vereinigung voraussetzen läßt, so war ihre Zahl damals jedenfalls zu gering, als daß sie eine eigene Innung hätten bilden können. 1551[2] war ein hiesiger Kupferschmied mit seinen Gesellen – er war also damals offenbar der einzige in der Stadt – von zwei fremden eingewanderten Gesellen beim Rat verklagt worden, daß sie ihnen die „Schenkung nach Handtwergs Gewohnhait vorsagt“ hätten. Der Rat prüft die den fremden Gesellen vorgeworfene Schuld, die den Meister und seine Gesellen zu ihrem Verhalten veranlaßt hatte, und befindet für gut, ihnen die Schenkung auf ihre (wohl der fremden Gesellen) Verantwortung zu gewähren. Da sich der Meister hier auf keine Innung beruft, so gehörte er wohl keiner an; er hält aber, wie der Vorgang zeigt, streng auf seine Handwerksehrlichkeit. Bald mehrte sich die Zahl der Kupferschmiede in Dresden, so daß sie nach einer Eintragung im alten Innungsbuch vom 16. September 1578[3]


  1. HStA Verzeichnis aller Brief, die von Herrn Herz. Georgen etc. 1494.
  2. RA A. XXIV. 62w. Bl. 64.
  3. Bl. 363. „Nahmen derer So die Handwerger 16. September ao. 78 Ahngeben“": es folgen Namen von Innungen, nicht von Personen.