Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/101

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

besondere Bestätigung erhielt, endlich am 3. Juli 1693 von Johann Georg IV.[1] (für „Chirurgen und Barbierer“ – in der Ordnung selbst ist nur von Chirurgie und Chirurgen die Rede) bestätigt.

Die Barettmacher und Strumpfstricker besitzen nur Landordnungen. Bereits 1563[2] hatten die Meister ihres Handwerks aus den Städten Dresden, Freiberg, Zwickau und Annaberg am Michaelismarkt zu Leipzig etliche Artikel unter einander verabredet und den Kurfürsten um Bestätigung derselben gebeten. Dieser verlangte von den Räten zu Dresden, Leipzig und Freiberg[3] Gutachten, wodurch die Konfirmation hinausgeschoben wurde. Der Dresdner Rat spricht sich (1564) nicht sehr günstig für die Barettmacher aus. Er weist darauf hin, daß die jetzigen „Pirreitmacher“ nur Handschuhe und „Stroffling“ gestrickt, Barette dagegen gar nicht selbst gefertigt, sondern nur damit gehandelt hätten; sie mußten darum wenigstens selbst noch die in der Ordnung für Barettmacher festgesetzten Meisterstücke machen. Außerdem erhebt er Bedenken gegen das Verbot, daß andere Leute keine alten Barette erneuern sollten, wünscht zum mindesten einen festen Lohnsatz eingefügt und scheint endlich mit der Angabe, Schneider und andere fertigten auch Barette, geradezu die Berechtigung einer besonderen Barettmacherinnung zu verneinen. Mögen vielleicht die anderen Berichte günstiger gelautet haben, jedenfalls erhielt das Handwerk, nachdem die Artikel offenbar auf das Gutachten des Dresdner Rates etwas geändert und der Satz eingefügt war, daß den Schneidern an ihrer hergebrachten Arbeit, „Pareitter vonn Gewand oder Seiden u. dergl. zu machenn“, kein Eintrag geschehen solle, am 31. August 1567 die Konfirmation des Kurfürsten August[4]. Neue Ordnungen bestätigte ihnen am 8. Juli 1603 Christian II.[5], am 25. November 1653 Johann Georg I.[6], am 30. September 1687 Johann Georg III.[7]. Die


  1. JIII. Bl. 71–100, HStA Loc. 9838. Innungsart. d. Chirurgen zu Dresden. 1693.
  2. HStA Verschiedene Handwerkssachen. 1567–1728. Nr. 3. Loc. 30766. Die drei Dresdner Meister sind Sebastian Leonhart, Matts Walter, Hans Datterich.
  3. Eingang der Ordn. von 1567. Der Dresdner Bericht allein fand sich in dem Anm. 2 genannten Aktenstück.
  4. Siehe Anm. 2 und a. J. Bl. 256–261.
  5. RA Bar. 4a. 1710. Bl. 29 flg.; vgl. HStA Conf. CLXXXVI. Bl. 272 flg.
  6. JI. Bl. 292–299.
  7. JIII. Bl. 250–259 und HStA Loc. 30766. Verschiedene Handwerkssachen. 1567–1728. Nr. 1. Da sie in HStA Conf. CCX. 1685–1687. Bl. 384 flg. aus einer Abschrift der von 1653 korr. ist, kann keine zwischen beiden liegen.