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dem Kaiser von Oesterreich geschlossenen Waffenstillstand nicht Antheil nehmen zu wollen scheint, vielmehr denen eingegangenen Nachrichten zufolge die K. S. Lande feindlich zu behandeln fortfährt, und daher zur Sicherstellung hiesiger Residenz gegen herumstreifende Parteien von Seiten hiesiger Militärbehörden für nöthig gefunden wird, wenigstens vor der Hand die sämmtlichen Thore zur Nachtzeit zu sperren; als wird diese hoffentlich nur auf kurze Zeit nöthige Maßregel, und daß von Abends 10 Uhr an, und nur den Fußgängern nach vorgängiger Examination der Ein- und Ausgang zur Nachtzeit durch die Pförtchen, in Neustadt aber durch das Weiße Thor werde verstattet werden, dem Publikum andurch bekannt gemacht.

     Dresden den 26. Juli 1809.

(R.-A.) Der Rath zu Dresden.


Aber nicht nur die gerechtfertigte Besorgnis vor dem Einfall herumstreifender Parteien gebot eine erhöhte Vorsicht, sondern auch die Besorgnis, daß vieles schon seit dem April herumstreifendes Gesindel überhand nehmen und Unordnung anrichten möchte, veranlaßte scharfe Verordnungen hiergegen. Hatte sich doch schon Mitte April das in Dresden lebende Proletariat an den in den Schanzen zurückgelassenen Militäreffekten vergriffen, war doch der Oberstlieutenant Browne, der mit einer Schwadron Garde du Corps noch zwei Tage nach dem Abmarsch der Armee am 16. April in Dresden verblieb, veranlaßt worden, Patrouillen zum Schutze „gegen das sich herumtreibende Gesindel“ ausreiten zu lassen. Die vielen aus Österreich kommenden Deserteure, deren bereits Erwähnung gethan, trugen auch nicht dazu bei, die Sicherheit des Landes zu vermehren, aber außerdem scheinen Desertionen und Herumtreiben von Soldaten auch anderer Truppenteile sehr an der Tagesordnung gewesen zu sein.

Eine Bekanntmachung, welche im Dresdner Anzeiger vom 26. Juni abgedruckt ist, giebt uns ein Bild des damaligen Zustandes; sie lautet:

Es ist in Erfahrung gebracht worden, daß jetzt mehrere Traineurs und Ausreißer in den K. S. Landen herumziehen und Lebensmittel erpressen. Um nun diesem landesverderbenden Unwesen möglichst zu steuern, so wird hierdurch bekannt gegeben, daß jede Militärperson, von welchem Corps sie sei, wenn sie keine bestimmte Marschroute oder einen von ihrem Capitän ausgestellten Schein zu produciren hat, oder auch ohne einen Feldwebel oder Corporal herumgeht, sogleich arretirt und an den dermaligen hiesigen Herrn Stadt-Commandanten, Se. Durchlaucht

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/76&oldid=- (Version vom 19.11.2023)