Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/74

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

3. Von dieser Anlage sind lediglich frei:

a) die Hausbesitzer, jedoch mit Ausschluß derjenigen, welche Aubergen oder Gasthöfe besitzen und die darauf haftende Gastgerechtigkeit selbst ausüben, als in welchem Falle sie den dreifachen Betrag ihres Servisquanti zu kontribuieren haben.

b) diejenigen Personen, welche ein öffentliches Almosen haben.

4. Keineswegs aber sind diejenigen Personen ausgenommen, die in königlichen Gebäuden wohnen oder sonst freie Wohnung genießen, vielmehr haben dieselben ihre Beiträge gleich den Mietsleuten zu prästieren.

5. Sämtliche Beiträge werden von den Mietsleuten an die Haus- resp. Grundstücksbesitzer entrichtet und von diesen an die Kassen abgeliefert.

Dieser Vorschlag gelangte am 16. Juni an das Geheime Konsilium, indessen war bei dem damals überhaupt sehr schleppenden Geschäftsgange an eine rasche Erledigung dieser immerhin wichtigen Angelegenheit nicht zu denken; auch muß bemerkt werden, daß das Geheime Konsilium sich nicht wesentlich bemühte, die in jener Zeit stark in Anspruch genommene Stadt hilfreich zu unterstützen.

Am 22. Juni wird die königliche Kassenbillets-Kommission vom Rate gebeten, „in Betracht der zu machenden bedeutenden Ausgaben“ ihm einen unverzinslichen Vorschuß von 20 000 Thalern in Kassenbillets zu gewähren. Dieses Gesuch wird auch am 24. Juni dem Geheimen Konsilium zur Befürwortung unterbreitet. Endlich am 18. Oktober desselben Jahres wird dieses Gesuch genehmigt und auf eine Schuldverschreibung, welche auf den 25. Juni zurückdatiert wird, die Summe unverzinslich ausgezahlt.

Die Stadt hatte bei der Peräquationskasse noch ein Guthaben von 15 000 Thalern von einer aus den Jahren 1807 und 1808 datierenden Lazarethrechnung; darauf waren bisher erst 4000 Thaler ausbezahlt, der Rat bittet daher am 23. Juni die königliche Landeskommission, ihm von dem Guthaben 10 000 oder mindestens 8000 Thaler auszuzahlen, „als Vorschuß auf die Forderung.“ Wie es nach den Akten den Anschein hat, war auch dies vergebens.

Den 22. August endlich bittet der Rat die Meißner Kreisdeputation wieder dringend um die Restituierung eines gemachten Vorschusses, der folgendermaßen spezifiziert wird:

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/74&oldid=- (Version vom 19.11.2023)