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Zusicherungen, sich Plünderungen, Brandschatzungen, Rekrutirungen und Requisitionen aller Art, an Pferden, Montirungen und Armatur, ingleichen an Gelde erlaubt, so daß die Städte Wilsdruff und Meißen, wo bisher das Hauptquartier des Herzogs gewesen ist, nebst deren Umgebungen, die mit jedem Kriege verbundenen Drangsale im reichsten Maße empfunden und ihren gänzlichen Ruin offenbar vor Augen sehen. Die mündlichen und schriftlichen Gegenvorstellungen bei des H. Herzogs Durchl. sind alle fruchtlos gewesen, und ebenso hat der commandirende General Am Ende sie von sich abgelehnt, und unter der Äußerung, daß der Herzog von Braunschweig als verbündeter Reichsfürst ein besonderes Corps formire, dessen Ausrüstung und Verpflegung er selbst besorge, uns an Ew. etc. unmittelbar verwiesen.

Da des Königs von Sachsen Majestät, unser Herr, seine Lande vorjetzt zu verlassen durch den Drang der Umstände veranlaßt worden ist und uns, seinen Conferenz-Ministern, das Wohl des Landes aufs Herz gebunden hat, so dringt sich von selbst uns die Verbindlichkeit auf, Ew. etc. diese äußerst drückende Lage des Landes in tiefster Unterthänigkeit vorzutragen. Ueberzeugt, daß Ew. etc. ein solches mit dem allgemeinen Völkerrecht nicht vereinbarliches und mit dem Benehmen Allerhöchstdero eigener Truppen so sehr contrastirendes Verfahren nicht billigen werden, wagen wir die allerunterthänigste Bitte:

Ew. etc. wollen den Herzog von Braunschweig-Oels dahin anzuweisen allergnädigst geruhen, daß er sich aller Anwerbungen, Brandschatzungen, Plünderungen und Requisitionen in den K. S. Landen gänzlich zu enthalten, auch sowohl für sich, als die von ihm commandirten Truppen, Eingangs gedachter Proklamation nachzukommen und allem demjenigen gemäß sich zu bezeigen habe, was von dem commandirenden General Am Ende, sowohl wegen Verpflegung der Truppen, als sonst, bereits angeordnet worden ist.

Damit verbinden wir noch eine allerunterthänigste ebenso dringende Bitte:

Daß Ew. etc. allergnädigst geruhen mögen, die sowohl der Commandantschaft als der Intendantur allhier ertheilten Instruktionen dahin zu erläutern, daß sowie jedes Privat-Eigenthum, also auch das Eigenthum des Königs, unseres Herren, ingleichen das Aerarial-Eigenthum durchaus geschont und außer allem Anspruch gelassen werde, demnächst sie sich aller Requisitionen zu enthalten haben, da die Mittel, durch welche solche herbeigeschafft werden sollen, theils uns entnommen sind, theils dem durch die bisherigen Ereignisse völlig erschöpften Lande ganz unmöglich fallen.

Wir getrösten uns von Ew. etc. nach Dero preiswürdigen Gerechtigkeitsliebe und den nachbarlichen Verhältnissen, selbst wenn nahe Verwandtschaft mit dem Königl. Hause nicht geltend gemacht werden könnte,

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/64&oldid=- (Version vom 19.11.2023)