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sei gut, da sonst die Armee dort hätte eingeschlossen werden können; nach der Schlacht von Regensburg sei aber eine ernste Invasion nicht mehr zu befürchten: 3000 hommes avec le concours des habitants étaient plus que suffisant pour mettre cette capitale à l’abri des misérables troupes, qui sont entrées à Dresde.“ Sobald der König zurückgekehrt sei, müsse Dresden befestigt werden etc. (Corr. de N. Nr. 15432.)

Der Magistrat von Dresden, der von den Plänen Napoleons und den übrigen Vorgängen keine Ahnung hatte, war selbstverständlich in hohem Grade überrascht über das Schreiben des Majors von Wolan. Es wurde sofort eine Ratssitzung gehalten, in welcher einstimmig der Beschluß gefaßt wurde, dem Schreiben des Majors von Wolan keine Folge zu leisten, und am anderen Tage wurde folgendes merkwürdige Schreiben abgesendet:

Dem
Hochwohlgeborenen Herrn
Herrn Thomas von Wolan,
Sr. Kgl. Maj. von Sachsen
wohlbestalten Major der
Infanterie, unserem
hochverehrtestem Herren.
Hochwohlgeborener Herr,
Hochgeehrtester Herr Major!

Ew. Hochwohlgeboren haben uns mittelst Schreibens am 7. hjs. unter Beziehung auf das anbei originaliter zurückfolgende Schreiben des Kgl. Westfälischen Herrn General Reubell an den Herrn Obersten Thielmann veranlaßt, die hiesigen Bürgergarden ungesäumt zu bewaffnen und solche an deren Commando zu verweisen, damit dieselben nöthigen Falls über dieselbe disponiren könnten.

Erlauben jedoch Ew. Hochwohlgeboren an denenselben die Gründe in strengster Wahrheit darzulegen, weshalb wir uns außer Stande befinden, dero Antrag entsprechen zu können, und die Bedenken unumwunden zu eröffnen, welche selbst bei der Möglichkeit der Realisirung des Antrages dennoch hierbei nothwendig eintreten müßten.

Wir können dero Antrag nicht entsprechen, weil

1. die Armirung der Bürger nicht das Geschäft einer Civilobrigkeit ist, da wir in einem souveränen Staate leben, in welchem das Recht über Krieg und Frieden und das damit verbundene Recht der Bewaffnung (jus armorum) lediglich dem Landesherren zusteht, wir daher durch Bewaffnung der hiesigen Bürgergarden, zum Behufe zu leistender Kriegsdienste, uns etwas anmaßen würden, was gänzlich außer den Grenzen unserer Befugnisse liegt.

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/55&oldid=- (Version vom 19.11.2023)