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Bürger an ihre Stelle gestellen und dieselben mit Zeugnissen, worin der Name des gestellten Bürgers ausgedrückt ist, versehen, indem ohne dergleichen zu producirendes Zeugniß Niemand angenommen werden kann.

3.  Sämmtliche die Wacht beziehenden Personen erscheinen in reinlicher Kleidung und Anzuge.

4.  Jeder Wacht leistende Bürger hat die Posten zu versorgen, die ihm angewiesen werden, und selbige nicht eher zu verlassen, als bis er abgelöst wird.

5.  Wer sich mit einer vorgeblichen Krankheit entschuldigt, hat zu erwarten, daß sein Zustand wird näher untersucht, und wenn die Krankheit ungegründet befunden, das Ungebührniß bestraft werden wird.

     Dresden am 15. April 1809.

Der Rath zu Dresden.


Der Platzmajor von der Mosel hatte das Wachquantum nach Weglassung aller nunmehr überflüssig werdenden Ehrenposten – für jetzige Verhältnisse allerdings noch sehr hoch – nur auf 1 Offizier, 19 Unteroffiziere, 1 Tambour und 144 Gemeine bemessen, doch begnügte man sich damit bald nicht mehr, denn ein in den Ratsakten befindlicher Wachrapport vom 30. Juni weist nach: 2 Lieutenants, 5 Sergeanten, 16 Korporale, 9 Gefreite, 29 Ordonnanzen, 4 Tamboure und 183 Gemeine. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß Dresden noch Festung war und daß alle Thore und Schläge mit besonderen Wachen besetzt wurden.

Die Opferfreudigkeit der Bürger für diesen Dienst scheint übrigens eine sehr große gewesen zu sein, denn bereits am 16. April erklärt die Dresdner Kaufmannschaft durch die Ältesten der Kaufmannsinnung, Herrn Siepmann und Herrn Nötter, daß sie bereit sei, ein eigenes Korps für diesen Dienst zu stellen, und nur darum bäte, daß die zu diesem Korps gehörigen Personen stets auf eine Wache zusammen befehligt würden. Der Rat nahm dieses Anerbieten nur unter der Bedingung an, daß das Korps der Kaufmannschaft so groß sein müßte, daß es eine eigene Wachtparade formieren könnte. Dies wurde sehr bald ins Werk gesetzt und am 23. April bezog das Korps zum ersten Male die Wachen. (R.-A.) Dasselbe war uniformiert, trug dunkelblaue Röcke mit weißen Gilets und graumelierte Beinkleider, dreieckige Hüte mit goldenen Kordons und weiß, schwarz und gelber Kokarde, überhängende, schöne, große Säbel an schwarzlackierten Degenbehängen; die Offiziers mit goldenen

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/27&oldid=- (Version vom 20.11.2023)