Seite:Heft04VereinGeschichteDresden1883.pdf/66

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

betitelten, mit seinem jüngsten Bestandteil bis auf das Jahr 1608 herabgehenden Aktenfascikel C. XVI. 53d des Ratsarchivs schließen lassen[1]. Ähnliches giebt der Umstand an die Hand, daß darin (s. S. 64) dem Regens alumnorum ein regelmäßiger Anteil an den Lektionen in den unteren Klassen zugewiesen wird. Denn als 1572 der Sohn des Rektors Friedrich Zörler, wie wir sagen würden, als „wissenschaftlicher Hilfslehrer“ angenommen ward, wurde ihm eine entsprechende Thätigkeit übertragen, oder wenigstens geschah dies nachträglich bei der nicht lange darauf erfolgten Errichtung einer siebenten (nunmehrigen Elementar-) Klasse, ohne daß er doch Regens alumnorum gewesen wäre[2]. Es liegt also der Schluß nahe, daß nach Beendigung seiner Wirksamkeit an der Schule, die wohl spätestens mit dem Abgang seines Vaters (1581) zusammenfiel, in dem Regens alumnorum ein Ersatz gesucht worden sei.

Wiederum könnte man durch den Ausdruck „unser itzt erbauten schulen“ (S. 62) und was damit zusammenhängt, auch auf eine erheblich frühere Zeit geführt werden. Das Schulhaus war 1557 erbaut worden, und es hatte seitdem, soviel wir wissen, kein Umbau stattgefunden. Ferner würde der Umstand, daß unser Statut unter der dritten Klasse augenscheinlich noch mehrere andere voraussetzen läßt, uns nicht verwehren, bis auf das Jahr 1558, wo den seit 1539 vorhandenen vier Klassen bereits eine fünfte hinzugefügt


  1. Unser Statut (auf 5 Bll.) ist als Nr. 13 bezeichnet. Soweit datiert, gehört alles vorhergehende und auch das zunächst folgende in die Jahre 1586 bis 1591. Auch gegen Ende ist wieder eine derartige Gruppe zwischen jüngeres eingefügt. Das Äußere unseres Statuts schließt ein höheres Alter nicht unbedingt aus.
  2. Seine Instruktion s. D. I, Bl. 265. Gerade die betreffende Bestimmung kennzeichnet sich äußerlich als Nachtrag; aber daß die siebente Klasse 1575 bestand, bezeugt der bei Gehe, die Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Dresden, Dresden und Leipzig 1845, S. 22–27 abgedruckte Lektionsplan aus diesem Jahre. Der jüngere Zörler ist in demselben als Filius Ludim(agistri) und Fridri(ci) filius bezeichnet. Daß er aber nicht Regens alumnorum war, bezeugt außer der Instruktion auch unwiderleglich der ebendaselbst zwischen Bl. 273 und 274 eingeheftete, höchst interessante Fascikel von Beschwerden wider den Rektor.