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den Geleitskommissar Güldner gerichteten Befehls vom 31. Mai 1756 ihm zugestanden wurde[1].

Er setzte hierauf den Pacht bis zum Jahre 1773 fort, doch hatte er in seiner Pachtzeit, namentlich im siebenjährigen Kriege, mit der hiesigen Schleifmühle manches Unangenehme durchzumachen. Im Jahre 1759 erfuhr das genannte, bis dahin von den Kriegsstürmen noch verschont gebliebene Werk mancherlei Schädigungen. Es geschah dies zwar weniger am Schleif-, Polier-, Gips- und Beleghaus, desto mehr aber an der Folienschlägerei sowie an den hölzernen Inventarstücken, welche nebst dem Pferdestall, einem Holzschuppen und der das ganze Grundstück einschließenden Brettwand am 17. und 18. Novbr. 1759 durch die in den dasigen Fluren stehende östreichische Kavallerie gänzlich niedergebrannt wurden[2]. Nach Beendigung des siebenjährigen Krieges blieben die Friedrichsthaler Spiegelhütte und die hiesige Schleifmühle bis Michaelis 1773 fast ununterbrochen in Betrieb. Als Thielemann zu der erwähnten Zeit seinen Pacht aufgab, trat bis 1776 ein abermaliger völliger Stillstand auf den beiden Werken ein, da trotz der wiederholt erlassenen Bekanntmachungen sich auf mehrere Jahre kein neuer Pächter fand. Infolge dieser erneuten Betriebseinstellung wurden auf der Schleifmühle 1773 eine Anzahl der Arbeiter entlassen und nur sieben behalten, welche von dem Landesherrn eine Pension erhielten[3].

Endlich fand sich in der Person des Meißner Kaufmanns Funke ein neuer Pächter, der die Spiegelhütte und die Schleifmühle vom 1. Juli 1776 auf 12 Jahre zu übernehmen versprach. Sogleich führte er in dem letzteren Werke mehrfache Verbesserungen ein, um den höheren Ansprüchen in ausreichenderem Maße genügen zu können. Bisher waren im Parterre ein Schleifwerk mit vierzehn und ein Schmirgelwerk mit acht Kästen, in den beiden Stockwerken aber je ein Polierwerk in Betrieb gewesen; Funke beseitigte nicht nur das Schmirgelwerk, an dessen Stelle er ein Schleifwerk mit vier Ständen einrichtete, sondern stellte auch noch einige neue


  1. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 61, Bl. 84.
  2. AGA., Lit. S, Nr. 6, Bl. 9. 10.
  3. AGA., Lit. S, Nr. 550, BI. 1. 5.