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Thielemann, welcher am 1. März 1744 nach dem freiwilligen Ausscheiden des Mitpächters die Spiegelhütte mit dem Schleifwerk gegen einen Jahreszins von 200 Thlr. ganz allein übernahm[1]. In dem unter dem letzterwähnten Datum mit ihm abgeschlossenen Kontrakt wurde ihm unter anderm auferlegt, daß er keine Vorräte weder an inländischen noch auswärtigen Orten, wie solche nur immer Namen haben möchten, anschaffen dürfe; hingegen solle er während seiner Pachtzeit gegen jedermann ein Jus prohibendi des Spiegeldebits in Dresden dergestalt haben, daß „außer den ordentlichen Jahrmarktszeiten und denjenigen Personen, welchen zeither der Handel mit Spiegeln in kleinen Stücken permittiret gewesen“, niemandem weder in der Stadt (Altstadt) noch in Neustadt noch in den Vorstädten mit in- oder ausländischen Spiegeln einen Handel zu treiben erlaubt sein solle. Dieses Verbietungsrecht sei jedoch keineswegs auf die Leipziger und Naumburger Messe zu erstrecken[2]. Statt der Landaccise, sowie der Geleits- und Zollabgaben von den aus Friedrichsthal nach der hiesigen Schleifmühle zu transportierenden rohen Spiegelgläsern und Materialien sollte Thielemann ein jährliches Fixum von 24 Thlr. in vierteljährigen Raten zur Rentkammer entrichten und damit den 1. Juni 1744 beginnen. Schließlich wurde dem Pachter wegen seiner nach Friedrichsthal zu unternehmenden Reisen das erste Pachtjahr hindurch ein Vorspannpatent auf vier Pferde und zu vier Reisen zugesichert[3].

Wenn auch Thielemann 1748 nach Ablauf seiner Pachtzeit die Spiegelhütte nebst Schleifwerk zunächst noch auf weitere zwei Jahre behielt, so beweist dies keineswegs, daß der erzielte Gewinn ein bedeutender gewesen wäre; sicherlich hätte er sich sonst bei dem am 21. Febr. 1750 anberaumten Verpachtungstermine zu einer ferneren Übernahme der beiden Werke bereit finden lassen. Weil er sich aber dazu vor der Hand nicht entschließen konnte, auch kein anderer Bieter erschienen war, so zog man damals seitens der Regierung den Gedanken in Erwägung, ob es sich nicht


  1. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 8–10
  2. AGA., Lit. S, Nr. 502, Bl. 130. 131.
  3. Ebenda BI. 137. 139.