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von den eingehenden Capitalzinsen à 4 Proc. eine jährliche Zulage von 36 Thlr. erhielt. 18 Thlr. kamen für Holz, Bücher und Schreibmaterialien in Ausgabe. Als zu Ende der 1830er Jahre öffentliche Elementarvolksschulen für Neu- und Antonstadt entstanden, wies man seit 1840 die Freischüler der Pfund’schen Stiftung mit Genehmigung der Schulinspection wie der Kreisdirection der Bezirks- beziehendlich der Bürgerschule daselbst zu.[1]

Ehe wir auf die Umgestaltung der Neustädter Schule in eine sogenannte höhere Bürgerschule eingehen, müssen wir noch einmal das Chor ins Auge fassen. Wenn Burney in seinem schon erwähnten Buche: „The Present State Of Music In Germany etc. London 1773“ Band 2, S. 70, bei Gelegenheit der Gebühren für das öffentliche Singen auf den Straßen u. A. auch erwähnt, „daß die hier wohnenden Gesandten den Dresdner Schülern jedes Vierteljahr 1 Krone (etwa 5 Mark) geben, um vor ihren Thüren – nicht zu singen“, so scheint darin kein rühmliches Zeugniß für die Leistungen der hiesigen Choristen zu liegen, und doch wurden diese sehr häufig nicht nur am Hoftheater, sondern auch auf Privatbühnen in der Oper verwendet. Die Theilnahme der Neustädter Currendaner an derartigen öffentlichen Aufführungen nahm so zu, daß der Unterricht in bedenklicher Weise darunter litt, und die Kirchen- und Schulinspection sich daher veranlaßt fand, unterm 25. Januar 1796 eine Verordnung an die Lehrer der Neustädter Schule zu richten, „von nun an und unter keinerlei Vorwand zu gestatten, daß die Alumni, Currendaner oder Choralisten in den allhier und besonders auf dem Lincke’schen Bade gegeben werdenden Operetten das Singen der Chöre oder wohl gar gewisse Singrollen auf dem Theater oder hinter den Coulissen übernehmen und mit oder ohne Bezahlung verrichten, vielmehr solches zur Beförderung der Sittenlosigkeit und zur Verhinderung der Studien gereichende Unternehmen auf das Strengste zu untersagen. Jeder Schüler, der dagegen fehlt und dessen überführt werden kann, ist ohne alle weitere Nachsicht und Schonung von der Schule zu excludiren. In Ansehung des Kurfürstlichen Hoftheaters verbleibt es vor der Hand bei der zeitherigen Erlaubniß, nur ist von den Lehrern darauf zu sehen, daß wegen der Vorstellungen


  1. Gehe, S. 100 ff.