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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

J. Lespinasse-Fonsegrive, „Windthorst“, Paris, Librairie de P.-J. Béduchaud, 1908;
Martin Spahn, „Ernst Lieber als Parlamentarier“, Gotha 1906.
– Sodann
Martin Spahn, „Das deutsche Zentrum“, Mainz und München 1906;
„Das Zentrum eine konfessionelle Partei?“, hrsg. vom Verband der Windthorstbunde Deutschlands zu Cöln, Elberfeld, Wuppertaler Aktien-Druckerei;
„Vierzig Jahre Zentrum“, Berlin, Verlag der Germania 1911.
– Manches auch in:
Pfülf, „Bischof von Ketteler“, 3 Bde., Mainz 1899, und
Pfülf, „Cardinal von Geissel“, 2 Bde., Freiburg 1895.
– Berichte über die Tätigkeit der Zentrumsfraktion im Reichstag von
Abg. M. Erzberger unter dem Titel „Die Zentrumspolitik im Reichstag“ von 1897 an, im Verlage der Germania, Berlin; ebenso
„Die Tätigkeit der Zentrumsfraktion des preussischen Abgeordnetenhauses“ (von Abg. von Savigny) seit 1904, ebenfalls im Verlage der Germania in Berlin. –
Roeren, „Zentrum und Kölner Richtung“, Trier, 1913;
Jul. Bachem, „Das Zentrum, wie es war, ist und bleibt“. Köln 1913;
Karl Bachem. „Zentrum, kathol. Weltanschauung und allg. polit. Lage“, Krefeld 1913.

Die Zentrumspartei ist entstanden zugleich mit der Entstehung des Deutschen Reiches, doch ohne dass diese für die Gründung der Partei massgebend gewesen wäre. Vielmehr lag die wichtigste, wenn auch keineswegs die einzige Ursache für die Gründung in der damaligen Zuspitzung der kirchenpolitischen Verhältnisse, welche zugleich mit dem Kriege von 1866 eingesetzt hatte und auf katholischer Seite eine Bedrohung der verfassungsmässigen Freiheit der katholischen Kirche befürchten liess. Die Vorbereitungen für die Gründung begannen nicht unerhebliche Zeit vor dem Ausbruch des deutsch-französischen Krieges von 1870. Der erste veröffentlichte Aufruf (von Peter Reichensperger, in der Kölnischen Volkszeitung) datiert vom 11. Juni 1870. Das erste förmlich veröffentlichte Programm ist das Soester Programm vom 28. Oktober 1870. Den Namen Zentrum wählte die neue Partei im Anschluss daran, dass die frühere „Katholische Fraktion“ sich in den letzten Jahren ihres Bestehens bereits „Zentrum“ genannt hatte.

Eine parlamentarische Zentrumsfraktion entstand zuerst im preussischen Abgeordnetenhause. Sie wurde gegründet in Berlin am 13. Dezember 1870. Als am 14. Dezember der neugewählte preussische Landtag zusammentrat, fand er die neue Fraktion fertig konstituiert vor. Ihr alsbald festgestelltes Programm lautet:

„Die Fraktion stellt sich zur besonderen Aufgabe, für Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung verfassungsmässigen Rechtes im allgemeinen, und insbesondere für die Freiheit und Selbständigkeit der Kirche und ihrer Institutionen einzutreten.

„Die Mitglieder derselben suchen dieser Aufgabe auf dem Wege freier Verständigung zu entsprechen, und soll die Freiheit des einzelnen in bezug auf seine Abstimmung keine Beeinträchtigung erleiden.“

Von der neugebildeten Zentrumsfraktion des preussischen Abgeordnetenhauses aus wurde die Bildung einer gleichartigen Fraktion im ersten Reichstag des neuerstandenen Deutschen Reiches veranlasst. Unter dem 11. Januar 1871 erging von ihr ein dahinzielender Aufruf zu den Reichstagswahlen, welcher, von August Reichensperger verfasst, bereits alle wesentlichen Forderungen des späteren Programms der Zentrumsfraktion des Reichstages enthielt. Die Konstituierung dieser Fraktion fand statt am 20. März 1871. Als am 21. März der erste Reichstag des neuen Deutschen Reiches eröffnet wurde, fand auch er die neue Fraktion fertig vor. Als ihr Programm nahm diese folgende Sätze an:

„Justitia fundamentum regnorum.

„Die Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstages hat folgende Grundsätze für ihre Tätigkeit aufgestellt:

1. Der Grundcharakter des Reiches als eines Bundesstaates soll gewahrt, demgemäss den Bestrebungen, welche auf eine Änderung des föderativen Charakters der Reichsverfassung abzielen, entgegengewirkt und von der Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit der einzelnen Staaten in allen inneren Angelegenheiten nicht mehr geopfert werden, als die Interessen des Ganzen es unabweislich fordern.
2. Das moralische und materielle Wohl aller Volksklassen ist nach Kräften zu fördern; für die bürgerliche und religiöse Freiheit aller Angehörigen des Reiches ist die verfassungsmässige Feststellung von Garantien zu erstreben und insbesondere das Recht der Religions-Gesellschaften gegen Eingriffe der Gesetzgebung zu schützen.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/31&oldid=- (Version vom 30.8.2021)