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Großherzoglich Hessische Regierung: Gesetz, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend | |
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Inhaltsübersicht
zu
dem Gesetze,
die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend.
Erster Abschnitt.
Artikel. | Seite | |
1 | Gesetz im Sinne des Ausführungsgesetzes | 133 |
Zweiter Abschnitt.
Ausführungsvorschriften.
2 | Namensänderung | 133-134 |
3 | Schutz der Adelsbezeichnungen | 134 |
4-11 | Vereine und Stiftungen | 134-135 |
12-14 | Erwerbsbeschränkungen für juristische Personen | 136 |
15 | Erwerb von Grundstücken durch Ausländer | 136 |
16 | Abgabe von Willenserklärungen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechtes | 137 |
17 | Rechte an Sachen, die zum gemeinen oder öffentlichen Gebrauche bestimmt sind | 137 |
18 | Staatlich anerkannte allgemeine Feiertage | 137 |
19-22 | Verjährung | 137-139 |
23-31 | Sicherheitsleistung wegen Führung eines Amtes oder wegen eines Gewerbebetriebs | 139-141 |
II. Vorschriften zum Recht der Schuldverhältnisse.
32 | Zahlungen aus öffentlichen Kassen|141 | |
33, 34 | Hinterlegung | 141 |
35 | Aufrechnung gegen Ansprüche auf Besoldung und Ruhegehalt | 141 |
36 | Schenkung unter einer Auflage, deren Vollziehung im öffentlichen Interesse liegt | 142 |