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Hans Caspar von Bibra der Jüngern in einem solchen Falle:

Ewr. Hochwolgeb. Gestrengen können wir Endesbemeldte hiedurch nicht bergen, daß Herr Hans Stapf, unser gewesener Büchelberger Schultheis, mit Tod abgangen, weiln deßen Stelle zumaln itziger Frühlingszeit mit einem andern darzu dienlichen Subjecte zu ersetzen wir vor nöthig erachtet.

Als haben wir nicht umhin gekönnt, an die verledigte Stelle eine andre Person aus unsrem Mittel eligirt und erkohrn.

Da nun Ew. Hochwohlgeb. Gestrengen damit zufrieden, kann selbiger ehistens, wenn es Deroselben beliebig, hinausgeschikt und vorgestellt werden. Datum Ostheim den 12 Merz 1666.

Sämmtliche Theilhaber des Ostheimer
Theil Büchelbergs. 


In den neuesten Zeiten, unter dem Untermarschallamte des Anspachischen Geheimderaths und Oberhofmeisters, Lebrecht Gottfried Freyherrn von Bibra zu Irmelshausen, waren die sämmtlichen Haupttheile der vier Viertel des Büchelbergs unter 145 verschiedene Lehnleute vertheilt. Zu diesem Büchelberge gehören noch als Lehngüter eine Anzahl Äcker, Wiesen, Weinberge und Krautgärten in den verschiedenen Fluren der Mellrichstädter