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Acten eine ganz eigne bey den Lehnserneuerungen eingeführte Observanz an. In der ganzen langen vorhergegangenen Periode war ohne alle Anfrage bey dem Stifte Wirzburg die Lehnsempfängniß unmittelbar vor dem Obermarschallamte gesucht und empfangen worden; von jetzt an aber, da das Obermarschallamt von dem freyherrlichen Geschlecht von Guttenberg geführt wurde, war es der gewöhnliche Gang, daß das Geschlecht von Bibra bey jeder eintretenden Lehnserneuerung zuvor in Wirzburg anfragte und dann von dem Stifte an das Geschlecht von Guttenberg gewiesen wurde. Eben der Domprobst Otto Philipp Freyherr von Guttenberg ertheilte noch dreyen Nachfolgern des Johann Caspars von Bibra die Belehnung über das Untermarschallamt; dem Christoph Ehrhard Freyherrn von Bibra 1701, dem Georg Friedrich Freyherrn von Bibra 1707 und dem Heinrich Carl Freyherrn von Bibra 1718. Die folgenden Obermarschälle aus dem Guttenbergischen Geschlechte waren: Ernst Wilhelm Franz Anton zu zweyenmahlen, Johann Gottfried, Franz Lothar und Ludwig Emanuel Hugo Freyherren von Guttenberg, von welchen die aus dem Freyherrlichen Geschlechte von Bibra in dieser Periode auftretenden