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von Guttenberg zuwendeten. Conrad disponirte aber nicht darüber und seine erstern Nachfolger auch nicht. Wahrscheinlich daher kam es, daß die Verleihung des Untermarschallsamts, so wie sie Georg Ernst versagt hatte, so lange ganz cessirte. Das ganze Archiv des Erbuntermarschallamts gibt wenigstens nicht einen einzigen Beweis, daß das Geschlecht von Bibra, so lange Fürst Georg Ernst von Henneberg lebte, mit ihrem Erbamte zu Wirzburg beliehen worden wären. Die vom Bischoff Julius an Heinrich von Bibra 1586, vom Bischoff Johann Gottfried an Valentin Echter von Mespelbronn 1619 und vom Bischoff Philipp Adolph an Hanns Caspar von Bibra 1624 ausgestellten Lehnbriefe, bezeugen es vielmehr alle mit deutlichen Worten, daß das Hochstift die Erbobermarschallswürde nicht eher als mit dem Tode Georg Ernsts von Henneberg für ganz eröffnet angesehen habe. Nachdem weyland der hochgebohrne Fürst, heißt es in dem von Bischoff Julius ausgefertigten Lehnbriefe, unser besonder lieber Herr und Freund Herr Georg Ernst, Graff und Herr zu Henneberg, wie auch seine Voreltern seel. Unser und Unsers Stifts Obererbmarschallamt von