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7. Irrungen und Dissidien zwischen Stiftsdekanen
und Stiftskanonikern.

Zwischen dem damaligen Herrn Dechant Gg. Holzer und seinem Stiftskanonikus Philippus Jakobus Ettlinger war 1661 ein Streit ausgebrochen und hatte letzterer in Verbindung mit dem gräfl. von Fugger’schen Verwalter hier, Valentin Zeis, den Dechant Holzer beim Generalvikariat Augsburg verklagt, „1. daß derselbe den Fundationsstiftbrief auf Verlangen der gräfl. Herrschaft nicht herausgegeben habe. 2. daß Er, der Dechant, fast täglich nach Rotenstein ins Schloß zur Gräfin von Pappenheim laufe, dorten allerlei Unwahrheitn referiere und groß Feuer anblas, so bald möcht ausbrechen zwischen den beeden Herrschaften Fugger-Pappenheim. 3. Wegen Einnahm des ganzen Zehent. 4. Er wolle sich Sachen unterstehen, die ihm nit gebühren. 5. Daß Er den Verwalter V. Zeis einen Erzfeind der kath. Priester gescholten. 6. daß Er gesagt, alle Priester wollen ringsweis gegen Verwalter klagen. 7. wegen Einnahm 100 fl. Prädicaturgeld; 9. daß Er aus gesprengt, es sey langmächtig Jahr außer Dachung im Stifft nichts gebaut worden. 10. daß er dem Verwalter Einiges Schmirbale vorgeworfen“ – „fiat inquisitio et patebunt cuncta“ schreibt Herr Dechant am Schlusse. Gegen seinen Kanonikus Ettlinger aber erhebt Herr Dechant nachfolgende Klagen, „daß er sich von liederlichen Leuthen verführen und verhözen lasse; dadurch komme er wieder in Schuldenlast wie in Tyrol; Tag und Nacht bald liege Er in stetem lueder, schon in die 6 Wochen habe er keinen Buchstaben gestudirt, 6 Wochen nit Ein stund Dags im Hauß gewösen, gewöhnlich bis 8, 9 und 10 uhr nachts ausgeblieben, aneinander ißt und trinkt, in Wirtshäusern vorderist in Zell umbfahret und schon 7 necht nit im Stüfft gelegen.“ Im Schreiben an Herrn Weihbischof vom 30. April 1661 meldet Herr Dechant über den Kanonikus Ettlinger weiter: „derselbe frag nichts nach dem Weichbischoffen, mache Ausflüge bald an diesen bald an jenen Orth, iez nach Memmingen, bis nach Lindau, wolle alle Tag 2–3 Stunden spazieren gehen zu großem despekt des Stiffts, bald gehe er in das Bierbrauhaus bald in ein anderes Wirtshaus zu gänzlichem Ruine aller guten Disciplin, im Mößlösen sei er ganz schlauderisch, damit in Einer Viertelstund wol begnigt ist, nichts will er sich sagen lassen; will H. Dechant eine Disciplin gebrauchen, so klagt er noch, man halte ihn als einen Gefangenen.“

Bereits ebensolche Irrungen, Späne und Differenzen spielten sich ab zwischen Dechant Gg. Megglin und seinem Stiftskanonikus