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Originalurkunde im hiesigen Pfarrarchiv. Actum in dem Stift Grönenbach
den 28. Septembris 1784:

„Nachdeme jene langwierige Irrungen, die zwischen den Hochstiftern Augspurg und Kempten wegen der Collegiat-Stiftskirche zu Grönenbach durch viele Jahre obwalteten unter den ruhmvollsten Regierungen Sr. Hochfürstl. Durchlaucht Clemens Wenzeslaus, Erzbischoffen zu Trier und Bischoffen zu Augspurg etc. etc. und Sr. Hochfürstl. Gnaden Honorius Abbten des Hochfürstl. Stifts Kempten etc. etc. durch die hiezu gndgst. niedergesetzte Kommission, nemlich den Hochw. Hochgelehrten H. Johann Kegl, Hochfürstl. Augsburg. Geistl. Rath und Fiscal, dann den Hochw. Hochgelehrten H. Dominicus v. Brentano, Hochfürstl. Kempt. Geistl. Rath und Hof-Caplan unterm 1ten Mai dieses Jahres gänzlich und nach den friedliebenden Gesinnungen Höchster Principalen beygelegt und hierauf Höchstgedacht Sr. Churfürstl. Durchlaucht zu Trier als Bischof zu Augspurg ein feierliches Instrumentum confirmatorium von Hochbischöfl. Augsspurg’schen Hochw. Ordinariat ausfertigen lassen, in welchem die Kirche zu Grönenbach zu einer wahren Kollegiat-Stiftskirche erhoben, anerkannt und erklärt worden, so wurde von denen hiezu verordneten Hochbischöfl. Augspurg’schen und Hochfürstl. Kempt’schen H. Commissären, benammtlich dem Hochw. Hochgelehrten H. Frz. Xaveri Schmidtner, Hochbischöfl. Augsburg. und Hochfürstl. Kempt. geistl. Rath des wohllöbl. Landcapitels Ottobeuren Dechant und Pfrr. zu Obergünzburg, dann den Hochw. Hochgelehrten H. Dominicus v. Brentano, Hochfürstl. Kempt. geistl. Rath und Hofcaplan in dem Stifft Grönenbach unter heutiger Tagsazung dem H. Dechant und Canonicis nach mündlich vorgetragenen Verhandlungsinhalt zuerst der das Collegiatstifft Grönenbach betreffende Vereinigungsvergleich verlesen und hievon eine Abschrift dem H. Dechant und Canonicis, um selbe zu denen Collegiatsacten zu legen, übergeben, hernach aber das Hochbischöfl. Augsp. Instrumentum Confirmatorium publizirt und denenselben in originali zu ebenmässigen Aufbewahrung behändiget, nach welchem der H. Dechant mit seinen H. Canonicis für diese erhaltene höchste Gnade den unterthänigsten gehorsamsten Dank erstattet und sich quâ Testes pro se suisque succesoribus in gegenwärtiger Verhandlung unterschrieben, wovon 3 gleichlautende protocolla verfertigt und Eines ad Revmam Curiam Augustanam, eins in das Hochfürstl. Kempt. Archiv und eins zu denen hiesigen Collegiatstifts-Acten geleget worden, so geschehen in dem Collegiat-Stifft Grönenbach.

Frz. Xaverius Schmidtner, par. et decanus Obergünzburg,
Commissarius Augustanus.
Dominicus v. Brentano, geistl. Rath, Hof-Caplan,
Commissarius Campidonensis.
Frz. Xav. Kaltenhauser, Decan und pfarrer.
Johann Gg. Mayr, Canonicus und pfarrer in Zell.
Joh. Nep. Frey, Canonicus.       Antonius Schmid, Canonicus.“

Diese Abmachung hatte nun folgenden Inhalt:

„Das Ordinariat Augsburg entsagt den bisher erhobenen Rechten auf das Collegiatstifft Grönenbach, herentgegen entsagt aber auch das Stift Kempten den ebenfalls erhobenen Rechten, genannte