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gedachter Spitalkirche das calvinische Exercitium „öffentlich“ gehalten worden oder nicht. (Darauf erfolgte die „berühmte“ Zeugenvernehmung in Grönenbach den 27. April 1649.) 3. Die weltliche Stifftsschaffnerei, wobei die Reformierten geltend machten, es wer anno 1624 den 1. Jänner der von beeden Herrschafften gesetzte Stifftsschaffner noch wirklich vorhanden gewesen und erst am 8. August gedachten Jahres abgeschafft worden, dahero habe die Herrschafft Rottenstein das jus patronatus, Castenvogtey und Stifftsadministration neben der Fugger’schen Herrschaft zu präsentiren; weilen nun dieser Punct in facto also beschaffen, als hat man wieder denselben nit viel einwenden können – daher wurde auch seitens der zwei k. Commissare beschlossen, bezüglich dieses dritten Punctes habe es sein Verbleiben wie bisher und wie es anno 1624 war.“

Nun bemerkt der Herr Verwalter weiter: „Ich hoffe, es soll auch wegen der Spitalkirche wohl abgehen, gleich wie mit der Stifftskirchen; da einmal gewiß, daß nach anno 1621 nach Ausschließung der Calvinischen aus der Stifftskirchen sich kein calvinischer Prädicant alhier öffentlich hat dörffen sehen noch blicken lassen biß 1626, da ist ein lutherischer Prediger in der Spitalkirchen aufgestellt worden; wohl aber und nit ohne ist, daß die alte Frau von Pappenheim (Witib des Philipp von Pappenheim) „allzeit“ einen Calvinischen bey Ihro im schlößlein gehalten; der hat nur „heimblicher“ Weiß und „nit öffentlich“ balt in diesem, balt in Jenem Hauß oder bisweilen in der Spitalkirchen gepredigt, wormit aber sich die Jezigen keineswegs bedienen können.“ Des weiteren bemerkt er: „Die Württembergischen Herren Gesandten (Geschäftsträger des lutherischen Kays. subdelegirten Einen Executions-Commissärs des Herzogs Eberhardt von Württemberg) haben sich in diesem Wesen (bei dieser in Memmingen statthabenden Verhandlung wegen Restitution in Grönenbach) „ganz parteiisch“ erwiesen; Herr Dr. Köberle aber als Constanz’scher Abgesandte (Geschäftsträger des Erzbischofs Franziskus Josefus, Bischofen zu Konstanz, des zweiten Kays. subdelegirten Executions-Commissärs) hat sich ganz eifrig der sachen angenommen; ja derselbe hat ihm sogar bevolchen, daß Er, der Verwalter, an Seine Gräfin berichten solle, es seye höchste Notturft, wann durch den Herrn Administratorem nit allein mit einem beweglichen Schreiben, sondern gar mit einer aigenen Gesandtschafft der Herr Obriste zu Pappenheimb-Rottenstein erinnert würde, daß er ja als ein katholischer Christ (die Erben des calvinischen Philipp von Pappenheim in Rotenstein waren wiederum katholisch geworden) von selbsten nit begehren werde, daß der Calvinismus