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ganze Bezirk um Lichtenau mit Einschluß von Milmersdorf, Herpersdorf, Volkersdorf, Rutzendorf und Unterrottmannsdorf heideckisch wurde, während Oberrammersdorf, Ratzenwinden, Brodswinden, Alberndorf, Steinbach, Hirschbronn und Neukirchen ebenso wie die ganze Gegend um Ansbach zur öttingischen Herrschaft zählte. Als dann das letztgenannte Gebiet 1331 an die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Ansbach, kam, während die Herren von Heideck ihr Erbe 1406 nach Nürnberg verkauften, bildete die Pfarrei Sachsen durch die folgenden Jahrhunderte einen steten Zankapfel zwischen diesen beiden immer wieder in Feindschaft miteinander stehenden Herrschaften, was wiederum eine Quelle schwerster Mißstände und Hindernisse für das Gedeihen des kirchlichen Lebens wurde. Erst mit dem Übergang beider Gebiete an die Krone von Bayern (1806) kehrten friedliche Zeiten ein.

 Holzschuher berichtet in seiner Geschichte von Lichtenau (Nürnberg 1837) auf Seite 64, daß die Pfarrei Sachsen laut Urkunde des Bischofs Herold von Würzburg vom Jahre 1168 mit Genehmigung des Papstes Cölestin III. auf ewige Zeiten mit der Propstei des St. Gumbertusstiftes verbunden worden sei. Da die Inkorporation der Pfarrei in dieses Stift erst 1312 erfolgte, konnte diese Notiz nur den Sinn haben, daß damit das Patronat über Sachsen dem Stiftspropst übertragen worden sei. Allein weder im Haupt-Staatsarchiv zu München noch im Staatsarchiv zu Nürnberg noch auch im Bischöflichen Archiv zu Würzburg konnte irgendein Inhalt dafür gefunden werden, daß sich das Patronat über die Pfarrei Sachsen jemals in den Händen des Bischofs von Würzburg befunden habe, abgesehen von der Zeit zwischen der Auflösung des Klosters und der Errichtung des Chorherrenstiftes; vielmehr sprechen alle Anzeichen dafür, daß das Besetzungsrecht jederzeit von Anfang an bei dem Kloster bzw. beim Stift war. Die in Nürnberg vorhandenen Kopialbücher des Gumbertusstiftes bringen zwar eine Urkunde von 1168 von Bischof Herold; aber darin ist nicht vom Patronat, sondern vom Archidiakonat die Rede, das damals dauernd mit der Propstei des Stiftes verbunden wurde, Holzschuher hat diese Urkunde (Abschrift) offenbar mißverstanden.

 Es erscheint angebracht, hier einiges über das Archidiakonat einzuschalten, zu dem Sachsen und das Gumbertusstift gehörten. Nach Dr. Bendel in den Würzburger Diözesanblättern von 1934, Heft 2, wurde das Bistum Würzburg im 11. Jahrhundert in 4, später in 12 Archidiakonate eingeteilt, wobei unsere Gegend zum Archidiakonat Windsheim geschlagen wurde. Jedes Archidiakonat umschloß wieder 1–3 Dekanate. Letztere aber stellten nicht einfache Unterabteilungen der Archidiakonate dar, sondern hatten ganz andere Obliegenheiten. Nach Krieg (Die Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Veröffentlichungen der Görresgesellschaft, 28. Heft, 1916) war der Archidiakon der Stellvertreter des Bischofs und hatte in seinem Bezirk vor allem die