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Denn das war eine, wenn man vom Standpunkt der städti­schen Selbstverwaltung sagen will: nicht nur fördernde, zugleich eine verhängnisvolle Wirkung der Erhebung zur Landeshauptstadt, daß diese von Willen und Äußerung des Hofes ohne Änderung der Privilegien immer abhängiger wurde.

Diese Privilegien, deren Zahl nur gering war 55), sind nur Einzelheiten gewesen, welche das eine große Privileg des Stadt­rechts selbst nur ergänzten. In diesem lag die Autonomität der eigenen Verwaltung und Vermögensverwendung, die Geltung des Satzes „Stadtluft macht frei“, also Freizügigkeit der Bewohner und Sicherung ihrer freien Vermögensverhältnisse, das Marktrecht und die selbstgestalteten Erwerbsverhältnisse, ferner das schon erwähnte eigene Gerichtswesen, welches – als letztes altes Sonder­recht – erst 1851 an den Staat zurückfiel.

Trotz der immer wiederholten schriftlichen Privilegsbestätigung, deren letzte, die Augusts des Starken, vom 10. August 1694 datiert ist 56), lag aber von Beginn der absolutistischen Regierungsart an – seit Ende des 15. Jahrhunderts – ein stärkerer, korrigierender Druck aus den fürstlichen Spezialmandaten an den Rat und aus der Landesgesetzgebung auf der Stadtfreiheit und Selbstverwaltung. (So z. B. in den Ratswahlen, in der Frage der Rechnungslegung.) In Dresden offenbar mehr als in Leipzig. Die einzelnen Phasen dieser Dresdner Entwicklung sind noch zu untersuchen.

Zweifellos wirkte eine aufgeklärt absolutistische Beeinflussung zum Teil sehr fördernd, wie schon im Bauwesen betont.

So geht ferner z. B. auf Moritz die Anlage der Rohrwasser­leitung von Plauen herab zurück, die bis ins 19. Jahrhundert (Saloppe!) die Stadt versorgte 57).

So versuchte August wenigstens einmal im großen in die Preis- und Taxverhältnisse der Gewerbe einzugreifen, wenn auch offenbar ohne greifbares Ergebnis, doch als Drohung gegen Preistreiberei nicht unangebracht 58).


Empfohlene Zitierweise:
Georg Hermann Müller: 700 Jahre Dresden. Verlag der Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha von Baensch Stiftung, Dresden 1917, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Hermann_M%C3%BCller_700_Jahre_Dresden_1216%E2%80%931916.pdf/28&oldid=- (Version vom 28.2.2024)