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Amts-Richter Pflaum, gänzlich uneingedenk der landesherrlichen Gesetze, ja sogar gegen die von dem Apotheker Cranz und Chirurgo Rohmeder daselbst eingelegte Protestation und gemachte Instanz, 8 Tage lang den öffentlichen Verkauf seiner Quacksalbereyen verstattete, und in dem ihm ertheilten Attestat gegen die offenkundigste Wahrheit ex officio bezeugte, daß ganz keine Klage wider ihn vorgekommen sey.

 Selbst Honoratioren, und unter solchen der Herr Präceptor Schlez allda, kauften von seinen hochgepriesenen Arzneyen, und versahen sich wenigstens auf ein paar Jahre mit dieser vortrefflichen Waare. Ja sogar der dasige Fraisch-Bader Burckert pries seinen Kunden diese köstlichen Arzneyen an, und es ist sehr glaublich, daß er seine Winkelapotheke reichlich damit versehen haben wird.

 Von hier aus begab sich der hochgepriesene Herr Potanikus Vogel in die Kastenamts-Hohentrüdingischen Amtsorte Auernheim und Hohentrüdingen, zwar ohne Erlaubniß des Amts, jedoch auch ohne ein Verbot von solchem zu erhalten, dem übrigens sein öffentliches Ausstehen und sein Arzneyverkauf gar wohl bekannt war.