Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/90

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

— Der Vorsitzende teilte mit: das betreffende Messer liege bei den Akten; es sei untersucht worden, ob an ihm Blutflecken vorhanden seien. — Hermann Josephsohn beteuerte wiederholt: Er sei am 18. Januar in Gemeinschaft seines Vaters und des Kaufmanns Roth jun. von Pr. Stargard nach Skurcz gefahren und unterwegs vom Wagen gefallen. Er habe sich dadurch derartig die linke Hand verletzt, daß sie stark blutete. Ganz besonders habe er sich den Daumen verletzt. Er sei unterwegs in einem Wirtshaus eingekehrt und habe sich von dessen Besitzerin, Frau v. Calbe, etwas zur Blutstillung geben lassen. — Frau v. Calbe bestätigte das. Sie erinnere sich aber nicht speziell, ob auch der Daumen verletzt gewesen, die Möglichkeit gebe sie zu. — Frau Reimann: Am Sonnabend vor dem Morde habe sie bemerkt, daß Hermann Josephsohn eine schlimme Hand gehabt, Letzterer erzählte, er sei vom Wagen gefallen. — Vors.: War der Daumen auch verletzt? — Zeugin: Nein, bloß die sogenannte Maus der linken Hand. — Vors.: Bei dem Untersuchungsrichter haben Sie ganz bestimmt gesagt: der Daumen von der unteren Seite war verletzt. — Zeugin: Ich erinnere mich nicht, daß auch der Daumen verletzt war. — Dr. med. Lindenau (Skurcz): Ich habe einige Zeit nach dem Morde die Hand des Hermann Josephsohn untersucht; mir schien die Art der Verletzung, wie er sie angegeben, nicht plausibel, vielmehr hielt ich die Verletzung durch Einwirkung von Schneidezähnen verursacht. — Vors.: Die letztere Ursache hielten Sie für wahrscheinlicher? — Sachverständiger: Für wahrscheinlich halte ich gar nichts. Ich muß bemerken, wenn man in Betracht zog, daß Hermann Josephsohn unter dem Verdacht des Cybullaschen Mordes stand, man sehr wohl annehmen konnte, Hermann Josephsohn habe von hinten jemandem den Mund zuhalten wollen und sei dabei von dem Überfallenen mit den Schneidezähnen gebissen worden. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, daß die Verletzung durch den Fall vom Wagen entstanden ist. —

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/90&oldid=- (Version vom 1.4.2023)