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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

bot, versetzt. Der Angeklagte hat sich darauf berufen, daß ihm der Kredit auf seinen guten Namen hin gewährt worden sei. Der Gerichtshof nimmt an, daß der Angeklagte den Wagen nur zu dem Zweck gekauft hat, um sich damit aus einer großen Verlegenheit zu helfen und sich 5000 Mark zu verschaffen. Es kann nicht die Rede davon sein, daß er von dem Zeugen Bellmer die Erlaubnis erhalten habe, den Wagen zu versetzen. Dagegen sprechen alle begleitenden Umstände und die eidliche Aussage Bellmers. Wenn man sich überlegt, daß Bellmer das Geschäft ausdrücklich abgelehnt hatte und nur auf direkte Anweisung aus Zwickau es gemacht hat, so muß man doch sagen: er würde von Sinnen gewesen sein, wenn er sich in dieser Weise seiner Firma gegenüber verantwortlich gemacht hätte. Der Angeklagte war nicht berechtigt, den Wagen zu versetzen, er hat auch Herrn Bellmer ausdrücklich versichert, er wolle ihn nicht versetzen, aber er hatte doch von Anfang an die Absicht des baldigen Versatzes. Das ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Er konnte auch nicht mit der Möglichkeit rechnen, daß er den Wagen werde einlösen können. Er hat den Wagen ja schließlich eingelöst, aber nur mit Hilfe des Landgerichtsrats Grafen v. d. Schulenburg. Dieser hat dem Angeklagten das Geld mit einigem Zögern gegeben, weil er sich sagte, der ihm befreundete Angeklagte könnte in große Verlegenheit kommen. Es ist auch charakteristisch, daß der Angeklagte 6500 Mark borgt und nur einen Teil des Geldes dazu verwendet, um das Automobil auszulösen, den übrigen Teil aber behält. Das ist eine wenig schöne Handlung, die auch dadurch nicht aus der Welt geschafft wird, daß Graf Schulenburg bekundete, es wäre ihm auch recht gewesen, wenn der Angeklagte ein paar Hundert Mark zu anderen Zwecken verwendet hätte. Dann kommt als dritter der Fall Risch. Hier hat der Angeklagte das Pferd im Februar 1910 gekauft, also zu einer Zeit, als er sich schon in hoher Bedrängnis befand und als von ernsten

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 274. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/278&oldid=- (Version vom 4.1.2023)