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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Wechsel von 1200 Mark und sagte, das Geld habe sie einem Graf geborgt. Ferner kommt die Aussage des Rechtsanwalts Ballien hinzu, der auf Veranlassung der Gustke dem Angeklagten mit dürren Worten schrieb, er habe sich nach der Behauptung der Gustke des Betruges schuldig gemacht. Jeder andere hätte daraufhin mit Entrüstung gesagt: „Was denkt sich diese Person!“ Der Angeklagte aber ging zu Rechtsanwalt Ballien und erhob den Einwand des Wuchers gegen die Gustke, weil der Wechsel auf 1200 Mark lautete, während er nur 1000 Mark erhalten habe. Wenn der Angeklagte es jetzt so darstellt, als ob er den Einwand des Wuchers nur bedingungsweise erhoben habe, so hält das Gericht dies nur für eine leere Ausrede, die gegenüber der Aussage des Rechtsanwalts Ballien nicht standhalten kann. Hinzukommt, daß der Angeklagte auch einer anderen Kokotte, der Zeugin de l’Or, gegenüber das Ansinnen gestellt hat, ihm gegen einen Wechsel von 500 Mark 300 Mark zu borgen. Hinzu kommt auch noch der Brief an die Gustke, in dem er fälschlich angibt, er hätte die Braut schon getroffen. Nimmt man alle diese Punkte zusammen, so kann kein Zweifel bestehen, daß der Angeklagte das Geld von der Gustke bekommen hat, und unzweifelhaft auf Grund falscher Vorspiegelungen. Er hat der Gustke erzählt, daß er 2000 Mark monatlich zu verzehren habe. Daraufhin hat sie ihm das Geld gegeben. Er kann sich nicht damit entschuldigen, daß er damals auf die Brautschau nach einer vielfachen Millionärin ging, denn er hatte die Dame noch nicht gesehen, sondern nur einen Brief von Buchwald bekommen. Bemerkenswert ist noch, daß der Angeklagte bei der späteren Auseinandersetzung an Stöß noch das Ansinnen gerichtet hatte, ihm für 3000 Mark Brillanten zu verkaufen, die er noch auf Kredit haben wollte. Es kommt der Fall Horch, in dem sich der Angeklagte ein Automobil gegen eine Anzahlung von 1000 Mark verschafft hat. Er hat es wenige Tage nachher, sobald sich ihm die Möglichkeit

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 273. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/277&oldid=- (Version vom 4.1.2023)