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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

wir nicht gesellschaftlich und beruflich genau auf derselben Stufe wie der Staatsanwalt? Ich denke auch, wir haben in diesem Prozeß gezeigt, daß wir juristisch mindestens ebensoviel verstehen, wie der Staatsanwalt. Der Vorsitzende hat es mehrfach abgelehnt, wenn der Staatsanwalt uns unterbrechen wollte und eine Rüge verlangte; der Herr Vorsitzende hatte wohl auch die Empfindung, daß der Staatsanwalt hier viel zu weit gegangen ist. Unsere Standesgenossen haben dieselbe Empfindung gehabt, daß der Staatsanwalt in diesem ganzen Verfahren persönlich der Verteidigung gegenüber beispiellos sich benommen hat. Ich muß auch noch einmal auf die mir immer wieder vorgeworfene Inkorrektheit zurückkommen und lege Wert darauf, daß dies in der Öffentlichkeit und in der Presse zum Ausdruck kommt. Ich habe den Beweisantrag bezüglich der Gustke vom 12. August nur gestellt, um zu beweisen, daß die Gustke, nachdem sie in der Voruntersuchung vereidigt war und in dem ersten Termin nicht erschien, sich absichtlich dem ersten Termin entzogen habe. Und dabei bleibe ich! Wenn sich die Gustke nachher gemeldet hat, so hat sie es getan entweder aus Angst oder um irgendwie Geld zu bekommen. Wie kann da der Staatsanwalt immer von neuem sagen, der Beweisantrag hätte nicht aufrecht erhalten werden können! Das ist eine absichtliche Verdrehung. – Vors.: Dann ist es die Ansicht des Herrn Staatsanwalts, aber von einer absichtlichen Verdrehung kann doch keine Rede sein. – R.-A. Dr. Jaffé: Hier handelt es sich aber nicht um Ansichten, sondern um Tatsachen. – Vors.: Ich will auf die Sache selbst nicht noch einmal eingehen; es ist aber unstatthaft, dem Staatsanwalt eine absichtliche Verdrehung vorzuwerfen. – R.-A. Dr. Jaffé: Der Staatsanwalt hat auch uns gegenüber von Verdrehungen gesprochen. Bezüglich dessen, was der Staatsanwalt über den notwendigen Eröffnungsbeschluß seitens der Strafkammer gesagt hat, bemerke ich: es geschieht im allgemeinen so, wie es in der Anklage

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/265&oldid=- (Version vom 31.12.2022)