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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

gezogen werde. – R.-A. Dr. Alsberg: Der Staatsanwalt stellt es als ungeheuerlich dar, daß sich der Angeklagte durch die Anweisung beschwert fühlt. Die Anweisung des Justizministers verstößt gegen § 188 StrPO. Dieser Paragraph statuiert einen Schutz des Angeklagten dahingehend, daß die Voruntersuchung nicht weiter aus- gedehnt werden dürfe als erforderlich sei, um eine Entscheidung darüber zu begründen, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder der Angeschuldigte außer Verfolgung zu setzen sei. Damit ist es völlig unvereinbar, daß man die Voruntersuchung gegen einen Angeklagten mit der Begründung nicht schließt, man müsse erst noch einen weiteren Angeschuldigten zur Haft bringen, von dem man zugibt, daß man ihn bis jetzt noch nicht hat und vielleicht nie bekommen wird. Der Untersuchungsrichter gibt selber zu, daß das, was an Belastungsmaterial gegen den Angeklagten Grafen Metternich zu beschaffen war, seit langem vollständig zur Stelle war. Deshalb durfte er nicht an der Schließung der Voruntersuchung gehindert werden. Da der Angeklagte sich in diesem Punkte durch einen Eingriff des Justizministers beschwert fühlt, so hat er die Befürchtung ausgesprochen, daß derartige weitere Eingriffe auch in diesem jetzigen Verfahren erfolgt sein könnten. – Vors.: Wird denn behauptet, daß in der Anweisung steht, es sollen noch die und die Schritte in der Stallmann-Sache betreffend dessen Ergreifung getan werden, oder wird behauptet: es ist die Anweisung an den Untersuchungsrichter ergangen, die Untersuchung nicht zu schließen? – Staatsanw.-Rat Porzelt: So war es behauptet worden. – R.-A. Dr. Jaffé: Wenn Anweisungen zur Festnahme des auf dem Meere schwimmenden Stallmann gegeben werden, so muß der Untersuchungsrichter selbstverständlich annehmen, daß er noch alles mögliche veranlassen soll, um Korff-König zur Stelle zu schaffen. Im Effekt ist das also eine Verhinderung des Abschlusses der Voruntersuchung. – Staatsanw.-Rat Porzelt: Das Auslieferungsverfahren

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 187. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/191&oldid=- (Version vom 20.12.2022)