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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Hause Wolff Wertheim ebenso behandelt worden wie alle anderen Gäste. – Der Angeklagte fragte den Zeugen, ob es seiner Meinung nach zwischen Mutter und Tochter so weit gekommen sei, daß die Tochter der Mutter alles gebeichtet habe. Der Zeuge glaubte dies bestimmt verneinen zu können, da auch er den Zwist zwischen Mutter und Tochter bemerkt habe. Er habe auch dem Angeklagten auf dessen Anfrage erklärt, daß er nicht die Absicht habe, sich um Frau Dolly Pinkus zu bewerben. Leutnant v. Ziesar war nur zweimal im Hause Wolff Wertheim. Ihm hat Oberleutnannt v. Vetter ebenfalls erklärt, daß er sich nicht um die Tochter des Hauses bewerben wolle. Von einer schlechteren Behandlung des Angeklagten im Hause Wolff Wertheim gegenüber anderen Gästen sei auch ihm nichts bekannt. – Zeugin Fräulein von Hanstein, die ehemalige Erzieherin der Dolly Landsberger bekundete gleichfalls, daß oft böse Szenen zwischen Mutter und Tochter stattgefunden hätten. Erstere habe oft sehr unanständige Worte gebraucht, die in gebildeten Kreisen nicht üblich sind und auch manchmal auf sexuellem Gebiete lagen. Auch habe sie gesagt, sie hasse ihre Tochter und habe sie schon vor der Geburt gehaßt. – R.-A. Dr. Jaffé: Hat Frau Wertheim nicht gesagt, sie habe monatelang vor der Geburt nur Kognak getrunken und Salat gegessen? Das Gericht lehnte diese Frage ab. Weiter bekundete die Zeugin, daß Dolly Landsberger, die sich mit fünfzehn Jahren verheiratet hatte, mehrfach von der Mutter mißhandelt worden sei. – R.-A. Dr. Alsberg: Danach ist der Zwiespalt zwischen beiden so groß gewesen, daß Frau Dolly Landsberger ihre tiefsten Seelenzustände wohl kaum der Mutter offenbart haben wird. (Zur Zeugin): Legte Frau Wertheim nicht immer besonderen Wert auf klangvolle Namen? – Zeugin: Jawohl. – Dr. Alsberg: Hat sie nicht einmal gesagt: „Jetzt wäre der Herzog der Abbruzzen für dich fällig gewesen.“ – Zeugin: Jawohl, das hat sie gesagt. (Heiterkeit) Hierauf wurde

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/168&oldid=- (Version vom 31.3.2024)