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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

werde auch durch folgendes bestärkt: Erst nachdem sein Onkel, Se. Exzellenz Graf Paul Wolff-Metternich, Botschafter des Deutschen Reiches in London, auf Anfrage der Staatsanwaltschaft, „ob er die Schulden des Neffen bezahlen wolle oder Einspruch gegen dessen Vernehmung erheben würde“, erklärt hatte: „er würde nicht zahlen und man könne ruhig vorgehen, aber dafür sorgen, daß sein Name möglichst dabei nicht genannt würde“, erst dann sei die Verhaftung verfügt worden. Das sei ein neuer unzulänglicher Eingriff in die Rechtspflege und beweise, daß die Justizbehörde sich von anderen hohen Beamten und anderen Gesichtspunkten als von der Gerechtigkeit allein beeinflussen lasse. Wenn er, wie die Anklage behauptet, die Lieferanten betrogen habe, so hätte ihn weder sein Name noch die Stellung seines Onkels schützen dürfen. Das Anerbieten der Staatsanwaltschaft an den Onkel, daß bei Bezahlung der Schulden weitere Schritte unterbleiben würden, sei unstatthaft gewesen. Dieses Vorgehen des Staatsanwalts beweise aufs neue, daß es bei uns eine Klassenjustiz gebe. Da unmöglich anzunehmen sei, daß die Oberstaatsanwaltschaft in dieser gesetzwidrigen Weise vorgegangen sei, so bleibe nur übrig, daß ein Betrug von seiten der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht angenommen werde. Dann aber sei wieder die heutige Verhandlung nicht zu erklären. Durch alle diese Vorkommnisse komme er zu der Befürchtung einer Beeinflussung der Richter auch von seiten der vorgesetzten Behörde. Die Behörde wolle unter keinen Umständen zugeben, daß sie mit seiner Verhaftung einen Fehler begangen habe. Staatsanwaltschaft und Gericht wollen ihn unter allen Umständen verurteilen. Seine Verhaftung habe solchen Staub aufgewirbelt, daß man eine Übereilung nicht zugestehen wolle. Erstens der bekannte Name, dann der Neffe des Botschafters, ferner die Verwandtschaft seiner Familie mit dem österreichischen Kaiserhause. Das alles seien Punkte, weswegen die Behörde durch eine Verurteilung nun auch

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/156&oldid=- (Version vom 19.1.2024)